Anmeldung Mitgliederversammlung
Bitte geben Sie Ihren Anmeldenamen und Ihr Passwort ein, um sich für die Mitgliederversammlung anmelden zu können.
Fragen und Antworten
Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zur Mitgliederversammlung.
-
Wo findet das Mitglied die Einwahldaten für die Anmeldeseite zur Mitgliederversammlung?
Die Zugangsdaten (Mitgliedsnummer/Anmeldename und Passwort) finden Sie im Einladungsschreiben, das Ihnen per Post zugesandt wurde.
Die Registrierung erfolgt unter: www.gvv-kommunal.de/mv
-
Wo meldet sich das Mitglied, wenn die Einwahldaten für die Anmeldeseite zur Mitgliederversammlung nicht funktionieren?
Bevor Sie uns kontaktieren, prüfen Sie bitte folgende Punkte:
- Laden Sie die Seite erneut.
- Verwenden Sie einen anderen Browser.
- Prüfen Sie, ob eventuell die Feststelltaste aktiviert ist.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an mv@gvv.de und schildern Sie Ihr Anliegen möglichst genau.
-
Wie funktioniert die Vertretung durch ein anderes Mitglied der GVV Kommunalversicherung?
Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes anwesendes Mitglied vertreten lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus Datenschutzgründen keine Mitgliederliste zur Verfügung stellen können.
Zur Bevollmächtigung verwenden Sie bitte die Ihnen per Post zugesandten Vordrucke („Vollmacht“ und „Stimmkarte“). Bitte geben Sie die Stimmkarte und Vollmacht im Original, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Bevollmächtigten weiter. Nicht unterschriebene Stimmkarten und Vollmachten sind ungültig.
Das bevollmächtigte Mitglied vertritt Sie auf der Mitgliederversammlung und übt Ihre Stimmrechte aus. Bitte beachten Sie, dass ein Mitglied maximal 1.000 Stimmen auf sich vereinen kann.
-
Was passiert, wenn das Mitglied keine Vertretung organisiert?
In diesem Fall entstehen Ihnen keine Nachteile. Sie nehmen lediglich nicht an der Abstimmung teil und können Ihre Stimmrechte nicht ausüben.
-
Was ist zu tun, wenn das Mitglied die Einladung per Post erhalten hat, jedoch nicht die dazugehörige Stimmkarte?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an mv@gvv.de.
-
Ist auch eine Online-Teilnahme an der Mitgliederversammlung möglich?
Nein, eine Online-Teilnahme ist nicht möglich. Es findet keine Übertragung der Mitgliederversammlung statt.
-
Welche Unterlagen muss ich zur Mitgliederversammlung mitbringen?
Bitte bringen Sie die Stimmkarte und Vollmacht, die Sie mit der Einladung per Post erhalten haben, im Original vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit.
-
Wie wird abgestimmt?
Vor dem Einlass zur Mitgliederversammlung werden alle Stimmkarten und Vollmachten der anwesenden und vertretenen Mitglieder elektronisch registriert. Zur Auszählung der Stimmen bedienen wir uns des Subtraktionsverfahrens, d. h., wir ermitteln nur die Abstimmungsgruppen mit dem geringsten Zählaufwand. In der Regel sind dies die Neinstimmen und die Enthaltungen. Vor jeder Abstimmung wird die Anzahl der anwesenden Stimmen ermittelt und bekannt gegeben.
-
Wird nach der Durchführung der Mitgliederversammlung ein Protokoll veröffentlicht?
Nein, das Protokoll wird notariell beurkundet und ausschließlich intern verwendet. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.
-
Wie sind die Parkmöglichkeiten vor Ort?
Am Veranstaltungsort (Flora Köln) steht nur ein begrenztes Kontingent an Parkplätzen zur Verfügung.
Vom Kölner Hauptbahnhof erreichen Sie die Flora mit den Stadtbahnlinien 16 und 18.
Alternativ empfehlen wir den Parkplatz Zoo, den Parkplatz am Riehler Gürtel, den Parkplatz unter der Zoobrücke am Zoo und das CONTIPARK Parkhaus am Zoo.
-
An wen wendet sich das Mitglied, wenn sich die Anschrift geändert hat?
Bitte teilen Sie Änderungen unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer per E-Mail an Stammdaten_GVVK@gvv.de mit.
-
Bekommt das anwesende Mitglied eine Aufwandsentschädigung?
Nein, eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung wird nicht gezahlt.
-
Kann ich meinen Anmeldestatus ändern?
Ihren Anmeldestatus können Sie bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung ändern. Mitglieder, die eine vollständig ausgefüllte Stimmkarte und Vollmacht vorlegen, sind auch ohne Online-Registrierung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung zugelassen.