Anmeldung Mitgliederversammlung
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Fragen und Antworten
Außerordentliche Mitgliederversammlung
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Welche Abstimmung wird wiederholt? Und was ist der Grund dafür?
Diese außerordentliche Mitgliederversammlung ist erforderlich, da die Wiederwahl der mit Ablauf der Mitgliederversammlung 2025 aus dem Amt ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder durch ein Büroversehen unterblieben ist. Die Tagesordnung umfasst daher als einzigen Tagesordnungspunkt nach der Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Wiederwahlen in den Aufsichtsrat.
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Muss das Mitglied anwesend sein für die Abstimmung oder kann vorab eine Vertretung beantragt werden?
Jedes Mitglied kann vorab eine Vertretung beauftragen. Es gibt zwei Möglichkeiten sich als Mitglied vertreten zu lassen:
A: Durch einen Prokuristen der GVV Kommunalversicherung, Herrn Uwe Weil.
B: Durch ein anderes anwesendes Mitglied. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus datenschutzgründen keine Liste unserer Mitglieder senden dürfen.
Bitte verwenden Sie zur Vollmachtserteilung die Ihnen per Post zugesendeten Vordrucke mit dem Aufdruck „Vollmacht“ und „Stimmkarte“ und lassen uns diese ausgefüllt im Original zukommen. Eine elektronische Übermittlung ist nicht zulässig. Die Anschrift lautet: GVV Kommunalversicherung VVaG, Abteilung FR, Aachener Straße 952 - 958, 50933 Köln.
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Wie funktioniert die Vertretung durch einen Mitarbeitenden der GVV Kommunalversicherung?
Der von Ihnen bevollmächtigte Prokurist unseres Hauses, Herr Uwe Weil, vertritt Sie auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung und nimmt Ihre Stimmrechte wahr.
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Wie funktioniert die Vertretung durch ein anders Mitglied der GVV Kommunalversicherung?
Das von Ihnen bevollmächtigte Mitglied vertritt Sie auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung und nimmt Ihre Stimmrechte wahr. Bitte beachten Sie, dass ein Mitglied maximal 1.000 Stimmen auf sich vereinen kann.
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Was passiert, wenn das Mitglied keine Vertretung organisiert?
In diesem Fall entstehen keine Nachteile – Sie nehmen lediglich nicht an der Abstimmung teil und können somit keine Stimmrechte wahrnehmen.
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Das Mitglied hat die Einladung per Post mit der dazugehörigen Stimmkarte nicht erhalten, was ist zu tun?
Schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an mv@gvv.de.
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Wo findet das Mitglied die Einwahldaten für die Anmeldeseite zur Mitgliederversammlung?
Die Zugangsdaten für die Online-Registrierung finden Sie im Einladungsschreiben, das Ihnen per Post zugesendet wurde. Dort ist ihre Mitgliedsnr./Anmeldename und ein Passwort abgedruckt. Der Link zur Registrierung lautet: www.gvv-kommunal.de/mv
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Wo meldet sich das Mitglied, wenn die Einwahldaten für die Anmeldeseite zur Mitgliederversammlung nicht funktionieren?
Bevor Sie uns kontaktieren, probieren Sie bitte folgende Tipps aus:
- Laden Sie die Seite erneut.
- Versuchen Sie es gegebenenfalls mit einem anderen Browser.
- Prüfen Sie, ob eventuell die Feststelltaste aktiviert ist.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an mv@gvv.de und schildern Sie Ihr Anliegen möglichst genau.
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Ist auch eine online Teilnahme an der Mitgliederversammlung möglich?
Nein, es findet keine online Übertragung der Mitgliederversammlung statt.
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Wird nach der Durchführung ein Protokoll veröffentlicht, wenn ja wo?
Nein. Das Protokoll wird von einem Notar beurkundet und findet nur intern Verwendung.
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Wie sind die Parkmöglichkeiten vor Ort?
Bitte beachten Sie, dass wir an unserem Standort in Köln nur über ein kleines Kontingent an Besucherparklätzen verfügen. Von der Kölner Innenstadt aus erreichen Sie uns mit der Stadtbahnlinie 1, im Bereich des RheinEnergie-Stadions finden Sie ein Parkhaus. Der Fußweg zu unserem Verwaltungsgebäude beträgt ca. 10 Minuten.
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An wen wendet sich das Mitglied, wenn sich die Anschrift und/oder der Ansprechpartner für den Versand der Einladung geändert hat?
Bitte teilen Sie Änderungen unter Angabe der Mitgliedsnummer über die Mailadresse Stammdaten_GVVK@gvv.de mit.
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Bekommt das anwesende Mitglied eine Aufwandsentschädigung?
Nein, es wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt.