Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen zur Nachrüstung. Verantwortlich sind die Bauherren sowie die Haus- und Wohnungseigentümer. Mit Rauchmeldern auszustatten sind generell Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg dienen.
Immer volle Ladung
Die meistgekauften Rauchmelder sind mit 9 Volt-Batterien ausgestattet. GVV Kommunal empfiehlt, die Batterien zur Sicherheit nach Ablauf von 12 Monaten zu wechseln. Noch einfacher - die Installation von 10-Jahres-Rauchmeldern.
Vertrauen ist gut - Verträge sind besser
Ob der Wohnungseigentümer oder der Mieter die Rauchmelder warten muss, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Obliegt dem Wohnungseigentümer die Wartungspflicht, besteht die Möglichkeit, diese auf seinen Mieter vertraglich zu übertragen. Das erleichtert im Schadenfall die Klärung der Haftung.
Rauchmelder sind keine Brandmelder
Häufig sind die Unterschiede nicht bekannt: Rauchmelder wecken die Bewohner - Brandmelder alarmieren die Feuerwehr. Als Brandschutzmaßnahme schreibt die Feuerversicherung oft die Installation von Brandmeldern vor. Rauchmelder gelten zwar nicht als Brandschutzmaßnahme, sind jedoch überlebenswichtig.