Akku-Brände und -Explosionen sind nur schwer zu löschen und führen häufig zu Personenschäden. Untersuchungen zeigen, dass vor allem Mängel in der Konstruktion und Produktion der Grund sind. Auch wenn die Verantwortung beim herstellenden Unternehmen liegt, ist nicht gesagt, dass dieser den Schaden ersetzt.
Hersteller in der Pflicht
Richtlinien, Gesetze und DIN-Vorschriften regeln die Anforderungen an die Sicherheit der technischen Geräte. Von ihnen darf bei ordnungsgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen. Das herstellende Unternehmen muss besondere Sicherheitsvorkehrungen für den Fall von Kurzschluss, Überlastung und Verschleiß treffen. Selbst ein voraussehbares Fehlverhalten der Nutzenden ist bei der Konstruktion zu beachten.
Erfolgsaussichten?
Geschädigte müssen den Produktmangel gegenüber dem herstellenden Unternehmen nachweisen. Problematisch ist, dass Akkus oft durch Brand und Explosion stark beschädigt werden. Im Nachhinein ist die Schadenursache nicht immer erkennbar. Hier hilft allenfalls eine qualifizierte Ursachenanalyse, z. B. durch Einsatz der Feinfokus-Röntgentechnik. Erfolgsgarantien gibt es jedoch nicht.
Treffen Sie Vorsorge
Das Aufladen von Akkus stellt eine besondere Gefahrenquelle dar. Ladegeräte erkennen nicht, ob ein Akku in die Jahre gekommen ist. Sind Akkus nicht mehr vollständig aufladbar oder vorgeschädigt, kommt es häufig zu einer Überhitzung und einem Kurzschluss. Sorgen Sie dafür, dass es erst gar nicht zu einem Schaden kommt. Tauschen Sie die Akkus rechtzeitig aus. Achten Sie beim Laden auf Abstand zu brennbaren Gegenständen.