Sichern Sie sich bedarfsgerechte Leistungen
Gewässerverunreinigung durch die Kläranlage oder Verletzung eines Kindes durch ein morsches Spielplatzgerät. Schnell stehen Sie als öffentliche Einrichtung im Fokus der Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Schon ein anonymer Vorwurf – berechtigt oder nicht – reicht aus. Alle Beschäftigten von Kommunen und kommunalen Unternehmen können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor den hohen Kosten der Strafverteidigung und sichern Sie sich mit der Rechtsschutzversicherung auf Ihren kommunalen Bedarf angepasste Leistungen.