Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente reicht künftig nicht mehr in allen Fällen aus. Ergänzende Vorsorge bietet eine Entgeltumwandlung. Dabei werden Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile unmittelbar für die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers verwendet. Die vereinbarte Summe wird direkt vom Bruttolohn abgezogen, wodurch sich das Brutto-Einkommen mindert und für den Beschäftigten weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der Arbeitgeber spart die entsprechenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ein. GVV Kommunal hält für Sie ein attraktives und kostengünstiges Angebot bereit.