Integrierter Versicherungsschutz vor Umweltschäden
Ob Schäden an Böden, Gewässern, gefährdeten Tier- und Pflanzenarten oder natürlichen Lebensräumen – die Verursachenden von Umweltschäden müssen nach dem Umweltschadengesetz einen Ausgleich für die geschädigte Natur leisten. Auch Kommunen und kommunale Unternehmen sind von dieser Sanierungspflicht nicht ausgenommen.
Deshalb gibt es unsere Umweltschadenversicherung als integrierten Bestandteil unserer Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Ohne gesonderten Beitrag. Bei Inanspruchnahme nach dem Umweltschadengesetz schützen wir Sie vor den Sanierungskosten. Bis zu 26 Mio. Euro.