Die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal umfasst auch das Risiko aus dem zulässigen Einsatz einer Drohne. Versichert ist damit der nach der Luftverkehrsordnung erlaubnisfreie Betrieb von Flugdrohnen. Für den genehmigungspflichtigen Betrieb besteht Versicherungsschutz, soweit dieser durch die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt wurde.
Sonderregelung für Behörden
Der Betrieb von Drohnen über 5 kg und der Betrieb bei Nacht erfordern eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Für Behörden ist dieser Einsatz erlaubnisfrei, wenn die Drohnen zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Ebenso ist für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z. B. Feuerwehren, keine Erlaubins erforderlich, wenn die Drohnen im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen oder Katastrophen eingesetzt werden. Klären Sie im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde die Rechtslage ab.
Einsatz verboten
Untersagt ist der Betrieb von Drohnen bis 5 kg, wenn sie z. B. außerhalb der Sichtweite des Piloten eingesetzt werden. Auch der Einsatz in der Nähe von bestimmten sensiblen Bereichen sowie in Flughöhen von über 100 m ist verboten. Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, für die der Betrieb generell erlaubnisfrei ist, gelten diese Verbote nicht.
Kennzeichnungs- und Nachweispflicht
Alle Drohnen über 250 g Abfluggewicht sind mit einer Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers zu kennzeichnen, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Grundsätzlich haben Steuerer von Drohnen ab 2 kg ihre Kenntnisse als Drohnen-Pilot nachzuweisen. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben benötigen einen solchen Nachweis nicht, wenn der Betrieb für sie erlaubnisfrei ist.