Die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal umfasst das Haftungsrisiko aus dem zulässigen Einsatz einer Drohne. Versichert ist damit der nach der Luftverkehrsordnung erlaubnisfreie Betrieb von Flugdrohnen. Für den genehmigungspflichtigen Betrieb besteht Versicherungsschutz, soweit die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde eine Betriebsgenehmigung erteilt hat.
Welcher Einsatz ist zulässig?
Seit 2021 gelten EU-weite Regelungen für den Betrieb von Drohnen. Danach ist der Betrieb in der sogenannten offenen Kategorie grundsätzlich erlaubnisfrei. Dazu zählen Drohnen mit weniger als 25 kg Startmasse, die von der führenden Person in unmittelbarem Sichtkontakt und mit sicherem Abstand zu unbeteiligten Menschen geflogen werden. Die maximale Flughöhe in der offenen Kategorie beträgt 120 m. Gefährliche Güter dürfen nicht transportiert werden. Für den Drohnenbetrieb, der von diesen Anforderungen abweicht, ist eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich (spezielle Kategorie).
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind nach der Luftverkehrsordnung von der Genehmigungspflicht befreit. Voraussetzung für diese Befreiung ist, dass durch den Betrieb spezifische Aufgaben zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrgenommen werden. Zu den BOS gehören u. a. Feuerwehren und Rettungsdienste. Klären Sie im Zweifel mit Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde, ob ein erlaubnisfreier Betrieb nach der Luftverkehrsordnung vorliegt.
Kennzeichnungspflicht
Drohnen über 250 g Abfluggewicht sind beim Luftfahrtbundesamt online zu registrieren. Außerdem ist an der Drohne die e-ID gut sichtbar anzubringen, die bei der Registrierung vergeben wird. Beachten Sie bitte, dass zum Führen von Drohnen grundsätzlich ein Führerschein benötigt wird. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben benötigen diesen nicht, wenn der Betrieb für sie erlaubnisfrei ist.