Mit Blaulicht und Einsatzhorn zeigt der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs an, dass er im Einsatz ist und seine Sonderrechte in Anspruch nimmt. Dies bedeutet, dass der Fahrzeugführer von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit ist. Feuerwehrangehörige und andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch aber nicht gefährdet oder gar geschädigt werden.
Blaulicht ist kein Freifahrtschein
Das Fahren mit Sondersignalen stellt für den Fahrzeugführer eine große Verantwortung dar, die hohe Aufmerksamkeit und besondere Disziplin erfordert. Der Fahrer entscheidet, in welchem Maße er die Sonderrechte in Anspruch nimmt. Dabei ist die jeweilige Verkehrssituation abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir empfehlen z. B. bereits vor der Einfahrt in einen Kreuzungsbereich die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren und den Blick auf sämtliche Verkehrsteilnehmer zu richten.
Sicherheit geht vor Schnelligkeit
Die Beachtung von geltenden Verkehrsregeln ist grundsätzlich auch beim Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn zu gewährleisten. Muss bei der Sonderrechtsfahrt jedoch z. B. das Rotlicht außer Acht gelassen werden, ist den anderen Verkehrsteilnehmer genug Zeit zu lassen, sich auf die besondere Verkehrslage einzustellen. Wichtig ist, dass der Fahrer größtmögliche Sorgfalt walten lässt und besonders kontrolliert fährt. Sonderrechte bewahren nicht davor, persönlich verantwortlich gemacht zu werden. So bleiben z. B. das Straßenverkehrsgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften weiterhin gültig.
Übung macht den Meister
Gefahrensituationen bei Einsatzfahrten ergeben sich insbesondere aus der mangelnden Erfahrung anderer Verkehrsteilnehmer bei der Begegnung mit Einsatzfahrzeugen sowie der Fahrweise und Erfahrung des Fahrzeugführers der Feuerwehr. Diese Punkte sollten in der Ausbildung der Feuerwehrmitglieder Berücksichtigung finden. Hierzu gehört, sich bei Übungsfahrten mit den Fahrzeugen und den zu befahrenden Wegen vertraut zu machen sowie die regelmäßige Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.