Ob es sich um eine einmalige Fahrt oder die dauerhafte alleinige Nutzung des Dienstwagens handelt - der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis der Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen.
Führerscheinkontrolle
Als Halter eines Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, dass ausschließlich Personen mit gültiger Fahrzeugerlaubnis ein Fahrzeug führen. Führen Sie deshalb turnusmäßig Kontrollen durch. Selbst bei fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht machen Sie sich strafbar. Geben Sie die Kontrollen an eine externe Firma ab, bleiben Sie als kommunaler Arbeitgeber weiterhin in der Verantwortung.
Fahrzeugpool oder Fuhrpark
Der Umfang der Kontrollpflichten richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Bei einem großen Fuhrpark, z. B. Müllabfuhr oder Straßenreinigung, sind die Fahrzeuge meist konkreten Fahrern zugeordnet. Hier reicht eine halbjährliche Kontrolle aus. Werden die Fahrzeuge bei einem Pool auf Einzelanforderung ausgegeben, reicht es sogar, die Fahrerlaubnis nur einmal im Jahr vorzulegen.
Kontrolle vor Datenschutz
In jedem Fall müssen Sie die Kontrollen dokumentieren. Aus Akzeptanzgründen empfiehlt es sich, eine entsprechende betriebliche Regelung mit dem Personal bzw. Betriebsrat zu schaffen. Bei GVV Kommunal ist dies durch die Geschäfts- und Betriebsordnung erfolgt. Ein Verlust seiner Fahrerlaubnis ist vom Mitarbeiter anzuzeigen. Er kann sich hierbei nicht auf den Schutz seiner persönlichen Daten berufen. Diese Datenerhebung ist gesetzlich zulässig.