Ob es sich um eine einmalige Fahrt oder die dauerhafte alleinige Nutzung des Dienstwagens handelt − Sie sind verpflichtet, die Fahrerlaubnis der Fahrzeugführenden regelmäßig zu überprüfen.
Führerscheinkontrolle
Als Fahrzeughaltende sind Sie dafür verantwortlich, dass ausschließlich Personen mit gültiger Fahrzeugerlaubnis ein Fahrzeug führen. Führen Sie deshalb turnusmäßig Kontrollen durch. Selbst bei fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht machen Sie sich strafbar. Geben Sie die Kontrollen an eine externe Firma ab, bleiben Sie weiterhin in der Verantwortung.
Fahrzeugpool oder Fuhrpark
Der Umfang der Kontrollpflichten richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Bei einem großen Fuhrpark, z. B. Müllabfuhr oder Straßenreinigung, sind die Fahrzeuge meist konkreten Fahrenden zugeordnet. Hier reicht eine halbjährliche Kontrolle aus. Werden die Fahrzeuge bei einem Pool auf Einzelanforderung ausgegeben, reicht es sogar, die Fahrerlaubnis nur einmal im Jahr vorzulegen.
Kontrolle vor Datenschutz
In jedem Fall müssen Sie die Kontrollen dokumentieren. Aus Akzeptanzgründen empfiehlt es sich, eine entsprechende betriebliche Regelung mit dem Personal bzw. Betriebsrat zu schaffen. Bei GVV Kommunal ist dies durch die Geschäfts- und Betriebsordnung erfolgt. Ein Verlust der Fahrerlaubnis ist von den Mitarbeitenden anzuzeigen. Sie können sich hierbei nicht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten berufen. Diese Datenerhebung ist gesetzlich zulässig.