Bei Vereinbarungen zwischen Kommunen wird oft übersehen, dass diese Auswirkungen auf den bereits vereinbarten Versicherungsschutz haben. Denn die Interkommunale Zusammenarbeit schafft mitunter neue Konstellationen, die eine Anpassung der bestehenden Risikoabsicherung erfordern.
Anpassungsbedarf abhängig vom Aufgabenfeld
Planen Sie z. B. eine Zusammenarbeit im Personalwesen, bei der Personalsachbearbeitende auch für andere Kommunen tätig werden, sind diese unbedingt als Vertrauenspersonen in den Versicherungsschutz der Vermögenseigenschadenversicherungen einzubeziehen. Legen Kommunen ihre Bauhöfe zusammen und nutzen ihre Fahrzeuge gemeinsam, ist hingegen eine Anpassung der Kfz-Versicherungen zu prüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung besteht oder unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart wurden.
Wahl der Rechtsform
Die Rechtsform der Interkommunalen Zusammenarbeit wirkt sich ebenfalls auf den Versicherungsschutz aus. Vereinbaren Sie die Zusammenarbeit lediglich über einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag, reicht es in der Regel aus, die bestehenden Versicherungsverträge anzupassen. Bilden Sie eine neue juristische Person (Zweckverband, AöR, GmbH), hängt es vom Einzelfall ab, ob eine Mitversicherung über die bestehenden Verträge möglich oder ein selbstständiger Versicherungsvertrag erforderlich ist.
Binden Sie uns frühzeitig ein
Als Kommunalversicherer kennen wir die typischen kommunalen Risiken und haben Ihre Versicherungsverträge und mögliche „Über-Regelungen“ im Blick. Es ist aus unserer Sicht wichtig, Versicherungsfragen bei der Planung von Anfang an zu berücksichtigen. Mit seiner langjährigen Erfahrung begleitet Sie der Beratungsdienst von GVV Kommunal kompetent bei diesen Veränderungsprozessen. Sprechen Sie uns daher frühzeitig an - wir sind für Sie da.