Die Raupen der unscheinbaren Nachtfalterart fressen die Blätter von Eichen. Neben den Fraßschäden verursachen die giftigen Raupenhaare jedoch auch Gesundheitsschäden beim Menschen. Sie führen zu Allergien mit Juckreiz, Ausschlag und Atemnot.
Verkehrssicherungspflicht
Werden Ihnen befallene Eichen gemeldet oder sind Ihnen diese bekannt, müssen Sie als Baumeigentümer grundsätzlich tätig werden. Dies ist insbesondere der Fall, sofern sich die Bäume in der Nähe von Menschen befinden, z. B. in der Umgebung von Schulen, Kindergärten, Friedhöfen, Schwimmbädern oder öffentlichen Gehwegen.
Maßnahmen
Im Einzelfall ist zu entscheiden, welche Maßnahmen notwendig, zielführend und zumutbar sind. In bestimmten Bereichen ist an eine Sperrung zu denken, ggf. sind auch Hinweis- und Warnschilder zielführend. Unter Umständen müssen die Nester jedoch von einem Fachkundigen entfernt werden. Hier ist jeweils die konkrete Gesundheitsgefahr mit dem wirtschaftlich zumutbaren Kostenaufwand abzuwägen.
Was tun im Schadenfall?
Erleiden Personen durch Eichenprozessionsspinner auf kommunalen Bäumen Schäden, melden Sie uns diese bitte umgehend. Versicherungsschutz besteht über die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal. Wir prüfen im Einzelfall, ob nach unserer Einschätzung ein Verschulden Ihrerseits vorliegt.
Für weitere Informationen zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Oder wünschen Sie eine Beratung vor Ort? Ihr Mitgliedsberater besucht Sie gerne.