Die Raupen der unscheinbaren Nachtfalterart fressen die Blätter von Eichen. Neben den Fraßschäden verursachen die giftigen Raupenhaare jedoch auch Gesundheitsschäden beim Menschen. Sie führen zu Allergien mit Juckreiz, Ausschlag und Atemnot.
Verkehrssicherungspflicht
Stehen die Bäume in Ihrem Eigentum, müssen Sie grundsätzlich tätig werden, wenn Ihnen befallene Eichen gemeldet werden oder Ihnen diese bekannt sind. Insbesondere gilt dies, sofern sich die Bäume in der Nähe von Menschen befinden, z. B. in der Umgebung von Schulen, Kindergärten, Friedhöfen, Schwimmbädern oder öffentlichen Gehwegen.
Maßnahmen
Im Einzelfall ist zu entscheiden, welche Maßnahmen notwendig, zielführend und zumutbar sind. In bestimmten Bereichen ist an eine Sperrung zu denken, ggf. sind auch Hinweis- und Warnschilder zielführend. Unter Umständen müssen die Nester jedoch von einer fachkundigen Person entfernt werden. Hier ist jeweils die konkrete Gesundheitsgefahr mit dem wirtschaftlich zumutbaren Kostenaufwand abzuwägen.
Was tun im Schadenfall?
Erleiden Personen durch Eichenprozessionsspinner auf kommunalen Bäumen Schäden, melden Sie uns diese bitte umgehend. Versicherungsschutz besteht über die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal. Wir prüfen im Einzelfall, ob nach unserer Einschätzung ein Verschulden Ihrerseits vorliegt.