Im Rahmen des Feuer- und Katastrophenschutzes müssen die Fahrzeuge der Kommunen jederzeit einsatzbereit sein. Spezialfahrzeuge sind häufig mehr als 25 Jahre alt − bei einer meist geringen Laufleistung. Somit stellt sich immer wieder die Frage, wann die Reifen erneuert werden müssen.
Was sagt das Gesetz?
Eine gesetzliche Vorschrift, bis zu welchem Alter Reifen an Kraftfahrzeugen verwendet werden dürfen, gibt es nicht. Die Straßenverkehrsordnung mit ihrer Regelung für Winterbereifung hilft nicht weiter − Fahrzeuge des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Auch Reifen werden müde
Die Rechtsprechung greift regelmäßig auf den Stand der Technik zurück. Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits nach vier Jahren eine Materialermüdung eintritt. Spätestens nach zehn Jahren gilt der Reifen nicht mehr als verkehrssicher. Auch die Unfallverhütungsvorschriften empfehlen dann einen Wechsel.
Die Staatsanwaltschaft schaut zu
Bei einem Unfall mit Körperverletzung oder Tod prüft die Staatsanwaltschaft immer, wer oder was für den Unfall verantwortlich ist. Stellt sich heraus, dass ein rechtzeitiger Reifenaustausch nicht stattgefunden hat, liegt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nahe. Kommunale Finanznöte sind hier leider keine Entschuldigung. Schützen Sie Dritte und Ihre eigenen Mitarbeitenden. Mit einem rechtzeitigen Reifenaustausch sind Sie auf der sicheren Seite.