Natürlicher Bewegungsdrang und Unbesonnenheit von Kindern führen häufig zu Unfällen. Sorgen Sie als Kommune vor, damit Verletzungen bei der Nutzung von Spielgeräten vermieden werden.
Sicherheit nach Maß
Der zu beachtende Sicherheitsmaßstab orientiert sich am Alter der jüngsten Kinder, für die die betreffenden Spielgeräte vorgesehen sind. Dabei betrifft Ihre Verkehrssicherungspflicht nicht nur den Spielplatz, sondern auch vermeidbare Gefahren durch z. B. angrenzende Straßen und Wasserflächen. Beachten Sie bei der Gestaltung die einschlägigen DIN-Normen. Nehmen Sie vorgeschriebene Inspektionen vor und dokumentieren diese.
Auswahl und Personal
Bei Spielgeräten von Fachfirmen können Sie in der Regel davon ausgehen, dass sie den gestellten Anforderungen entsprechen. Setzen Sie für Kontrollen, Reparaturen und Wartung der Geräte nur Personal mit entsprechenden Fachkenntnissen ein. Lassen Sie Arbeiten, die Auswirkung auf die Sicherheit des Gerätes haben, z. B. das Schweißen von Konstruktionsteilen, nur durch qualifizierte Fachleute ausführen.
Rechtliche Konsequenzen
Nach einem Spielplatzunfall besteht nicht nur die Gefahr, zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung der zuständigen Mitarbeitenden bis hin zur Verwaltungsspitze ist möglich. Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sind bei erheblichen Verletzungen nicht selten. Im Todesfall ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.