- Mittlerer Dienst: Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Gehobener Dienst: Fachhochschulreife
- Höherer Dienst: Hochschulabschluss, meist in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach
Außerdem gibt es gesundheitliche und formale Voraussetzungen. Dazu zählen körperliche Fitness, ein grundlegender Impfschutz und das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber. Viele Städte und Gemeinden verlangen zusätzlich ein einwandfreies Führungszeugnis und einen Führerschein.
Für die Werkfeuerwehr wird meist ein Realschulabschluss vorausgesetzt. Auch körperliche Tauglichkeit und technisches Verständnis spielen eine wichtige Rolle.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind die Anforderungen weniger streng: Wichtig sind ein Mindestalter von meist 16 oder 18 Jahren, körperliche und persönliche Eignung sowie die Bereitschaft, sich über längere Zeit zu engagieren. In einigen Kommunen wird für die Ausbildung bei der Feuerwehr zusätzlich ein Führungszeugnis ohne Einträge verlangt.
So lange dauert die Ausbildung bei der Feuerwehr
Die Dauer der Ausbildung hängt ebenfalls von der konkreten Feuerwehrart ab. Bei der Berufsfeuerwehr kommt es zudem auf die konkrete Laufbahn an:
- Im mittleren Dienst dauert die Ausbildung zur Brandmeisterin/zum Brandmeister meist 18 Monate.
- Im gehobenen Dienst dauert das duale Studium zur Brandoberinspektorin/zum Brandoberinspektor 18 bis 24 Monate.
- Im höheren Dienst dauert die Ausbildung zur Brandrätin/zum Brandrat rund zwei Jahre. Sie findet im Rahmen eines Referendariats statt und endet mit der Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung zur Werkfeuerwehrfrau/zum Werkfeuerwehrmann ist eine duale Berufsausbildung nach den Regeln der IHK. Die Kombination aus praktischem Teil und theoretischem Unterricht dauert in der Regel drei Jahre.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es keine feste Ausbildungsdauer. Die Grundausbildung „Truppmannausbildung Teil 1“ besteht aus etwa 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie wird berufsbegleitend angeboten. Nach dem erfolgreichen Abschluss kann bereits an Einsätzen teilgenommen werden. Anschließend folgt die „Truppmannausbildung Teil 2“ mit rund 80 weiteren Einheiten, die praxisbegleitend in der Feuerwehr vor Ort stattfindet. Weitere Lehrgänge – zum Beispiel eine Ausbildung zum Feuerwehr-Maschinist oder eine Ausbildung zum Feuerwehr-Sanitäter – können je nach Interessen- und Aufgabenschwerpunkt zusätzlich absolviert werden.
Ausbildung bei der Feuerwehr und Gehalt
Ob es während der Feuerwehr-Ausbildung ein Gehalt gibt, hängt von der Art der Ausbildung ab. Wer bei der Berufsfeuerwehr im Vorbereitungsdienst ist, bekommt sogenannte Anwärterbezüge. Die Höhe richtet sich nach der Laufbahn:
- Mittlerer Dienst (z. B. Brandmeisterinnen/Brandmeister): ca. 1.490 Euro brutto pro Monat
- Gehobener Dienst (z. B. Brandoberinspektorinnen/Brandoberinspektoren): ca. 1.550 Euro brutto pro Monat
- Höherer Dienst (z. B. Brandreferendarinnen/Brandreferendare): ca. 1.760 Euro brutto pro Monat
Zusätzlich zum Grundgehalt kann es einen sogenannten Anwärtersonderzuschlag geben. Dieser wird in einigen Bundesländern gezahlt, wenn es zu wenige Bewerberinnen/Bewerber gibt. Mit dem Zuschlag soll die Berufswahl attraktiver gemacht werden. Der Zuschlag kann bis zu 100 Prozent des Grundgehalts betragen – zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen.
In der Werkfeuerwehr richtet sich das Gehalt nach dem Tarifvertrag der jeweiligen Branche. Die monatliche Bruttovergütung liegt ungefähr bei
- 1.030 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 1.100 Euro im 2. Jahr
- 1.250 Euro im 3. Jahr
Die Freiwillige Feuerwehr ist auch während der Ausbildung ein Ehrenamt. Für die Teilnahme an Lehrgängen wird deshalb meist keine Vergütung gezahlt. In einigen Städten und Gemeinden erhalten Mitglieder jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung. Außerdem besteht auch während der Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Lehrgänge während der regulären Arbeitszeit stattfinden.