Die vielseitigen Aufgaben der Feuerwehr
Feuerwehren sind das Rückgrat der öffentlichen Sicherheit
Die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr gehören zum Landesrecht: In Nordrhein-Westfalen regelt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), dass die Feuerwehr nicht nur Brände löscht oder bei Unfällen hilft, sondern auch Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt schützt (§ 1 Abs. 1 BHKG NRW).
Genau das zeigt sich im Alltag: In Städten wie auf dem Land reagieren Feuerwehrleute auf Notlagen und helfen, Schäden zu begrenzen. Rund 94 Prozent sind ehrenamtlich aktiv. In größeren Städten übernehmen Berufsfeuerwehren den Schutz der Bevölkerung. Ihre Aufgaben gehen weit über das Löschen von Bränden hinaus.
Wann rückt die Feuerwehr aus?
Die Feuerwehr wird bei akuter Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte alarmiert. Sie rückt unter anderem aus bei:
- Bränden in Wohnungen, Fahrzeugen oder Betrieben,
- Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen,
- einsturzgefährdeten Gebäuden,
- Chemieunfällen,
- vollgelaufenen Kellern,
- Menschen in steckengebliebenen Aufzügen,
- Tieren in Not,
- blockierten Straßen oder beschädigten Dächern durch Sturm.
Welche Kräfte alarmiert werden und welche Maßnahmen getroffen werden, entscheidet die zuständige Leitstelle. Sie koordiniert, ob etwa ein Löschzug, ein Rüstwagen oder spezialisierte Gefahrstoffeinheiten benötigt werden. Grundlage aller Einsätze ist das Motto der Feuerwehr „retten, löschen, bergen, schützen“.
Retten: Abwenden akuter Lebensgefahr
Die Rettung von Menschen hat für die Feuerwehr oberste Priorität. Als Rettung gilt jede Maßnahme, mit der akute Lebensgefahr abgewendet wird. Dazu gehört es, Personen aus brennenden Gebäuden oder verrauchten Wohnungen zu bringen. Immer häufiger sind technische Rettungen notwendig – etwa nach Verkehrsunfällen, wenn Menschen im Fahrzeug eingeklemmt sind.
Bei medizinischen Notfällen unterstützt die Feuerwehr, wenn Türen geöffnet oder Menschen aus engen Räumen gebracht werden müssen. Zum Einsatz kommen dabei spezielle Werkzeuge wie hydraulische Scheren und Spreizer, Rettungszylinder und Tragen.
Auch Tiere werden gerettet, wenn Lebensgefahr besteht. Das betrifft beispielsweise Stallbrände, Tiere in Schächten oder verletzte Wildtiere in unzugänglichem Gelände.
Löschen: Brandbekämpfung mit modernster Technik
Das Löschen von Bränden gehört zu den ältesten Aufgaben der Feuerwehr. Heute erfordert Brandbekämpfung moderne Ausrüstung und fundiertes Fachwissen: Je nach Brandart, Brandklasse und Gebäudetyp kommen unterschiedliche Taktiken und Löschmittel zum Einsatz.
Zimmerbrände werden meist im Innenangriff unter Atemschutz bekämpft, während sich Flächenbrände oft nur mit mehreren Strahlrohren oder Wasserwerfern eindämmen lassen. Wasser ist nach wie vor das wichtigste Löschmittel. Bei Fettbränden, Chemikalien oder elektrischen Anlagen werden jedoch spezielle Mittel wie Schaum, Pulver oder Kohlendioxid eingesetzt. Sie verhindern Rückzündungen und schützen empfindliche Technik.
Die Feuerwehr nutzt bei der Brandbekämpfung Wärmebildkameras, mobile Lüfter und spezielle Tragesysteme für Schläuche. Das Vorgehen wird regelmäßig unter realitätsnahen Bedingungen geübt.
Bergen: Sachwerte sichern, Verstorbene bergen
Zur Bergung gehören alle Einsätze, bei denen keine akute Lebensgefahr mehr besteht. Dazu zählen das Bergen verstorbener Personen, das Sichern gefährdeter Sachgüter und das fachgerechte Abtransportieren verendeter Tiere.
Verstorbene werden zum Beispiel nach schweren Verkehrsunfällen, Bränden oder Hauseinstürzen geborgen. Die Feuerwehr handelt dabei professionell und mit größtem Respekt. Sie arbeitet eng mit Polizei, Notarzt oder Gerichtsmedizin zusammen. Sachwerte werden oft aus überschwemmten Kellern, einsturzgefährdeten Gebäuden oder abgebrannten Hallen geborgen. Verendete Tiere müssen etwa nach Stallbränden oder Unfällen mit Tiertransportern entfernt entsorgt werden.
Schützen: Prävention, Kontrolle und Beratung
Auch der vorbeugende Schutz zählt zu den Aufgaben der Feuerwehr. Dazu gehören etwa:
Eine weitere Aufgabe der Feuerwehr ist der Umwelt- und Gewässerschutz: Sie verhindert, dass Schadstoffe in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen, pumpt verunreinigte Flüssigkeiten ab und bindet gefährliche Stoffe mit speziellen Mitteln. Bei Ölunfällen oder Gefahrguttransporten sind speziell geschulte Kräfte im Einsatz.
Die Aufklärung gehört ebenfalls zum Schutzauftrag: In Schulen, Kitas und Betrieben informiert die Feuerwehr über richtiges Verhalten im Brandfall. Grundlage für diese Aufklärungsarbeit ist § 3 BHKG NRW. Dort ist festgelegt, dass die Gemeinden ihre Einwohner über den Brandschutz und das richtige Verhalten im Brandfall informieren sollen.
Nicht jeder Einsatz ist gebührenfrei
Feuerwehreinsätze sind in echten Notfällen meist kostenlos. Das gilt, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder wenn die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Wer in einer solchen Situation den Notruf 112 wählt, muss in der Regel keine Feuerwehr-Einsatz-Kosten befürchten – auch nicht bei einem Fehlalarm. Gebühren können hingegen bei grober Fahrlässigkeit oder bei absichtlich falschen Notrufen entstehen.
Kostenpflichtig sind zudem Einsätze, die nicht direkt der Gefahrenabwehr dienen. Dazu zählen das Auspumpen eines Kellers ohne Gesundheitsrisiko, das Entfernen eines umgestürzten Baums auf Privatgrund oder das Öffnen einer Tür, wenn jemand sich ausgesperrt hat. Solche Aufgaben der Feuerwehr kosten schnell mehrere hundert Euro. Ob eine Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall ab: Bei Unwetterschäden kann die Elementarversicherung greifen. Für andere Einsätze besteht oft kein Versicherungsschutz.