Feuerwehren sind das Rückgrat der öffentlichen Sicherheit
Die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr gehören zum Landesrecht: In Nordrhein-Westfalen regelt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), dass die Feuerwehr nicht nur Brände löscht oder bei Unfällen hilft, sondern auch Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt schützt (§ 1 Abs. 1 BHKG NRW).
Genau das zeigt sich im Alltag: In Städten wie auf dem Land reagieren Feuerwehrleute auf Notlagen und helfen, Schäden zu begrenzen. Rund 94 Prozent sind ehrenamtlich aktiv. In größeren Städten übernehmen Berufsfeuerwehren den Schutz der Bevölkerung. Ihre Aufgaben gehen weit über das Löschen von Bränden hinaus.
Wann rückt die Feuerwehr aus?
Die Feuerwehr wird bei akuter Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte alarmiert. Sie rückt unter anderem aus bei:
- Bränden in Wohnungen, Fahrzeugen oder Betrieben,
- Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen,
- einsturzgefährdeten Gebäuden,
- Chemieunfällen,
- vollgelaufenen Kellern,
- Menschen in steckengebliebenen Aufzügen,
- Tieren in Not,
- blockierten Straßen oder beschädigten Dächern durch Sturm.
Welche Kräfte alarmiert werden und welche Maßnahmen getroffen werden, entscheidet die zuständige Leitstelle. Sie koordiniert, ob etwa ein Löschzug, ein Rüstwagen oder spezialisierte Gefahrstoffeinheiten benötigt werden. Grundlage aller Einsätze ist das Motto der Feuerwehr „retten, löschen, bergen, schützen“.
Retten: Abwenden akuter Lebensgefahr
Die Rettung von Menschen hat für die Feuerwehr oberste Priorität. Als Rettung gilt jede Maßnahme, mit der akute Lebensgefahr abgewendet wird. Dazu gehört es, Personen aus brennenden Gebäuden oder verrauchten Wohnungen zu bringen. Immer häufiger sind technische Rettungen notwendig – etwa nach Verkehrsunfällen, wenn Menschen im Fahrzeug eingeklemmt sind.
Bei medizinischen Notfällen unterstützt die Feuerwehr, wenn Türen geöffnet oder Menschen aus engen Räumen gebracht werden müssen. Zum Einsatz kommen dabei spezielle Werkzeuge wie hydraulische Scheren und Spreizer, Rettungszylinder und Tragen.
Auch Tiere werden gerettet, wenn Lebensgefahr besteht. Das betrifft beispielsweise Stallbrände, Tiere in Schächten oder verletzte Wildtiere in unzugänglichem Gelände.