Kommunale Versicherungsbegriffe von A bis Z
Buchstabe A
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Allgemeine Haftpflichtversicherung
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzansprüche von Dritten auf, die im Rahmen Ihrer kommunalen Tätigkeiten und Pflichten entstehen. Dabei deckt sie die von Ihren Mitarbeitenden beziehungsweise Organen verursachten Schäden ab. Egal in welcher Höhe.
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Allmählichkeitsschaden
Sogenannte Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Sie treten nicht plötzlich von einer Sekunde auf die nächste auf, sondern langsam (also allmählich). In der Regel bleiben Allmählichkeitsschäden anfangs unbemerkt. Daher können sie hohe Kosten verursachen. Ein häufiges Beispiel für einen Allmählichkeitsschaden ist ein Wasserschaden in einem Gebäude durch ein undichtes Rohr oder ein undichtes Dach.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Leitungswasserversicherung oder der Wohngebäudeversicherung auf.
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Amtshaftung
Die sogenannte Amtshaftung sichert Privatpersonen in bestimmten beruflichen Kontexten ab. Sie schützt Beamte und Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes, wenn diese einer dritten Person während der Ausübung ihres Amtes einen Schaden zufügen. Amtshaftung bedeutet also, dass der Staat (in bestimmten Fällen) haftet – und nicht die einzelne Person.
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Amtsverwalter
Unter sogenannten Amtsverwaltern des Staates versteht man Mitarbeitende innerhalb einer Behörde.
Buchstabe B
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Beitrag
Der sogenannte Beitrag, auch Prämie genannt, ist der regelmäßige Betrag, den ein Versicherungsnehmer an die Versicherung zahlt. Zum Beispiel jährlich. Durch diesen Beitrag wird der Schutz der Versicherung gewährleistet, sodass Schadenfälle zuverlässig abgesichert sind.
Buchstabe C
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Cyberschaden
Cyberschäden sind Schäden, die online entstehen zum Beispiel durch Angriffe auf Computer und Netzwerke. Darunter fallen Hackerangriffe und Viren. Auch Online-Betrug durch Diebstahltechniken wie Phishing oder Pharming zählt dazu.
Der Begrifft taucht oft im Zusammenhang mit der Cyber-Versicherung auf.
Buchstabe D
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Deckungssumme
Die sogenannte Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadenfall übernimmt. Sie ist in den Versicherungsbedingungen beziehungsweise im Versicherungsschein festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollte die Deckungssumme immer dem Risiko anpasst werden. Aus diesem Grund ist es ratsam regelmäßig zu prüfen, ob eine Aktualisierung der Deckungssumme sinnvoll ist.
Die Deckungssumme wird oft auch Versicherungssumme genannt.
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D&O-Versicherung (Directors & Officers)
Die sogenannte D&O-Versicherung für kommunale Unternehmen und Sparkassen deckt persönliche Haftungsrisiken von Entscheidungstragenden bei Fehlentscheidungen ab. Das können zum Beispiel der Aufsichtsrat, der Vorstand oder die Geschäftsführung sein. Bei Sparkassen sind Mitglieder des Vorstands, des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses geschützt.
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Vermögenseigenschadenversicherung.
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Drittschaden
Ein sogenannter Drittschaden ist ein Schaden, den Sie nicht selbst erleiden, sondern den eine andere Person beziehungsweise ein anderes Unternehmen erleidet (also ein Dritter). Bei der Schadensart kann es sich um einen Personen-, einen Sach- oder einen Vermögensschaden handeln.
Der Begriff taucht oft im Zusammenhang mit der Allgemeinen Haftpflichtversicherung auf.
Buchstabe E
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Eigenschaden
Ein sogenannter Eigenschaden ist ein Schaden, der Sie selbst beziehungsweise das kommunale Unternehmen, die Sparkasse oder die Kommune trifft, bei der Sie arbeiten. Bei der Schadensart kann es sich um einen Personen-, einen Sach- oder einen Vermögensschaden handeln.
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Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
Die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Einbruchdiebstahl und Raub: Gestohlene oder beschädigte Gegenstände oder Reparaturkosten werden ersetzt.
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Elementarversicherung
Die Elementarversicherung ergänzt den Schutz um Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen. Sie bewahrt Ihre Kommune, Ihr kommunales Unternehmen oder Ihre Sparkasse vor existenziellen Risiken, die in klassischen Policen oft fehlen. Ein Schutz vor Elementargefahren ist zum Beispiel ideal kombinierbar mit unseren Bau- und Sachversicherungen.
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Entschädigungsgrenze
Die sogenannte Entschädigungsgrenze definiert den maximalen Betrag, den Ihre Versicherung im Schadenfall für die versicherten Gefahren übernimmt. Welche Gefahren das sind, können im Versicherungsvertrag nachlesen werden.
Buchstabe F
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Folgeschaden
Ein sogenannter Folgeschaden beschreibt einen Schaden, der als Folge des ursprünglichen Schadens entsteht. Das kann zum Beispiel ein Wasserschaden sein, der nach einem Feuer durch die Löscharbeiten entsteht.
Je nach Tarif sind Schäden inklusive Folgeschäden durch die Versicherung abgedeckt. Überprüfen Sie dazu am besten die Leistungen.
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Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ersetzt im Wesentlichen die durch ein Feuer, Explosion oder Blitzschlag entstandenen Schäden an Gebäuden und deren Inhalt. Auch Aufräum- und Abbruchkosten sind versichert. So bleibt der Haushalt Ihrer Kommune, Ihres kommunalen Unternehmens oder Ihrer Sparkasse finanziell planbar und handlungsfähig.
Buchstabe G
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Gefahrerhöhung
Eine sogenannte Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Vertragsabschluss ein versichertes Risiko deutlich steigt. Zum Beispiel durch strukturelle Veränderungen oder neue Nutzung. Diese müssen Ihrem Versicherer gemeldet werden, da es im Schadenfall sonst zu Einschränkungen oder Ablehnung der Leistungen kommen kann. Eine frühzeitige Information schützt die Sicherheit und die Versicherungssumme Ihrer Kommune beziehungsweise Ihres kommunalen Unternehmens oder Ihrer Sparkasse.
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Gliedertaxe
Die sogenannte Gliedertaxe ist ein wichtiger Begriff in der der Unfallversicherung. Sie ordnet Körperteilen und Sinnesorganen bestimmte Prozentsätze zu. Mit ihrer Hilfe wird im Schadenfall der Invaliditätsgrad ärztlich festgestellt. Wie hoch der auszuzahlende Versicherungsanspruch der Unfallversicherung ist, richtet sich nach dem Grad der Invalidität, also der dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.
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Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass in einer Situation unvorsichtig oder leichtsinnig gehandelt wird und dadurch ein Schaden entstanden ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt. Oder, wenn ein brennendes Kerzenlicht vor dem Verlassen des Hauses nicht gelöscht wird und daraus ein Feuer entfacht.
Versicherungen können die Leistungen kürzen oder gar verweigern, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und diese nicht versichert ist. Prüfen Sie hierzu am besten die Versicherungsbedingungen.
Buchstabe H
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Hauptamtliche Dienstkraft
Der Begriff der sogenannten hauptamtlichen Dienstkraft beschreibt eine Person, die beruflich und dauerhaft für eine Kommune oder eine öffentliche Einrichtung arbeitet und dafür ein regelmäßiges Gehalt erhält. Im Gegensatz zu Ehrenamtlichen oder zeitlich befristeten Kräften.
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Hoheitliche Tätigkeit
Eine sogenannte hoheitliche Tätigkeit ist eine Aufgabe, die eine staatliche oder kommunale Stelle im Namen des Staates ausführt. Zum Beispiel das Erteilen von Baugenehmigungen.
Buchstabe I
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Invaliditätsgrad
Der sogenannte Invaliditätsgrad ist ein wichtiger Begriff in der Unfallversicherung. Er gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Beeinträchtigung nach einem Unfall ist und wird in Prozent angegeben. Der Grad der Invalidität dient als Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung der Unfallversicherung.
Buchstabe L
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Leistungen
Die sogenannten Leistungen, auch Versicherungsleistungen genannt, sind die vertraglich vereinbarten Zahlungen oder Sachleistungen, die ein Versicherer im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Begünstigten erbringt. Je nach Versicherung kann das zum Beispiel eine Geldzahlung, eine Reparatur, medizinische Hilfe oder eine rechtliche Unterstützung sein. Welche Leistungen genau erbracht werden, hängt vom individuellen Vertrag ab. Bei GVV Kommunal zählen im Rahmen der Vermögenseigenschadenversicherung zusätzlich Serviceleistungen wie eine vorsorgende Krisenhilfe dazu.
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Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung schützt vor Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser. Zum Beispiel bei Rohrbrüchen oder defekten Heizungsanlagen. Sie übernimmt Reparaturkosten, Trocknung und Wiederherstellung und sichert so Werterhalt und Nutzbarkeit der Gebäude Ihrer Kommune, Ihres kommunalen Unternehmens oder Ihrer Sparkasse.
Sogenannte Leitungswasserschäden werden bei GVV Kommunal neben der Leitungswasserversicherung auch über die Wohngebäudeversicherung versichert.
Buchstabe N
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Neuwert
Der sogenannte Neuwert beschreibt den Wert einer Sache, um sie im gleichen Zustand neu zu kaufen. Wenn Ihre Versicherung also den Neuwert ersetzt, wird der volle Betrag für den Kauf eines neuen Gegenstandes gleicher Art und Güte erstattet.
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Neuwertentschädigung
Die sogenannte Neuwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Sachschadens. Bei der Entschädigung wird der Neuwert ausgezahlt, also der volle Wert der versicherten Sache. Die Neuwertentschädigung ist grundsätzlich höher als die Zeitwertentschädigung.
Buchstabe O
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Obliegenheiten
Sogenannte Obliegenheiten sind bestimmte (Verhaltens-)Regeln, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss. Dazu zählen zum Beispiel: Schäden rechtzeitig zu melden, Auskünfte zu geben oder Sicherheitsvorschriften zu beachten. Werden sie verletzt, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden.
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Organhaftung
Die sogenannte Organhaftung beschreibt die persönliche Verantwortung von Organen, wenn sie ihre Aufgaben grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und dadurch ein Schaden entsteht. Zu Organen zählen zum Beispiel Bürgermeister, Vorstände oder Gemeinderäte.
Buchstabe P
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Personenschaden
Für Versicherungen liegt ein Personenschaden vor, wenn einer dritten Person ein körperlicher Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel nach einem Autounfall durch Verletzungen sein. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die medizinische Behandlung und Schmerzensgeld.
Der Versicherungsbegriff taucht in verschiedenen Versicherungsbereichen auf. Zum Beispiel bei der Allgemeinen Haftpflicht und bei Kfz-Versicherungen.
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Prämie
Die sogenannte Prämie, auch Beitrag genannt, ist der regelmäßige Betrag, den ein Versicherungsnehmer an die Versicherung zahlt. Zum Beispiel jährlich. Durch diesen Beitrag wird der Schutz der Versicherung gewährleistet, sodass Schadenfälle zuverlässig abgesichert sind.
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Progression
Die sogenannte Progression steht für eine stufenweise Steigerung der Versicherungssumme. Sie wird insbesondere bei der Unfallversicherung angewendet, um schwere Invaliditätsfälle finanziell besser abzusichern.
Mit einer Progressionsstaffel wird im Falle einer Invalidität also eine höhere Auszahlungssumme als ohne Progression gewährt. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung steigt die Versicherungssumme an.
Buchstabe R
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Risiken
Ein sogenanntes Risiko ist ein mögliches Ereignis, das beispielsweise Leben, Gesundheit, Eigentum oder Vermögen plötzlich beeinträchtigen könnte. Das kann zum Beispiel durch einen Unfall, ein Feuer, eine Krankheit oder einen Rechtsstreit passieren. Risiken gelten sowohl für Eigen- als auch für Drittschäden.
Eine Versicherung sichert mögliche Risiken ab und sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall (finanzielle) Unterstützung erhalten.
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Regressanspruch
Ein sogenannter Regressanspruch bedeutet, dass eine Versicherung sich unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurückholen kann – von einer Person oder einem Unternehmen, das eigentlich für einen Schaden verantwortlich ist.
Buchstabe S
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Sachschaden
Für Versicherungen liegt ein Sachschaden vor, wenn eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Gegenstände wie Autos, Häuser oder andere physische Besitztümer zählen dazu.
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Schadenfall
Ein Schadenfall beschreibt ein Ereignis, bei dem ein Schaden entstanden ist. Um eine mögliche Leistung eines Versicherers zu erhalten, muss der Schadenfall dem Versicherer gemeldet werden. Ob das Ereignis versichert ist oder nicht, ergibt sich aus den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.
Der Schadenfall wird oft auch Versicherungsfall genannt.
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Selbstbehalt
Der sogenannte Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst bezahlen muss. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadenfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihren Beitrag.
Eine klassische Versicherung mit Selbstbehalt ist zum Beispiel die Kfz-Versicherung.
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Selbstbeteiligung
Die sogenannte Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, beschreibt den finanziellen Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst bezahlen muss. Der Betrag wurde bei Vertragsabschluss vereinbart und gilt in der Regel pro Schadenfall. Ein höherer Selbstbehalt senkt oft Ihren Beitrag.
Eine klassische Versicherung mit Selbstbehalt ist zum Beispiel die Kfz-Versicherung.
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Sturmversicherung
Die Sturmversicherung deckt Schäden ab, die durch Sturm oder Hagel an Gebäuden, Einrichtung und Vorräten verursachen werden. Sie verhindert, dass ein Unwetter Ihre Kommune, Ihr kommunales Unternehmen oder Ihre Sparkasse finanziell belastet.
Buchstabe U
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Unterversicherung
Die Versicherungssumme sollte dem Wert der zu versichernden Sache entsprechen. Ist das nicht der Fall, spricht man von einer sogenannten Unterversicherung. Dies kann teuer werden, da der Schaden im Schadensfall nur anteilig ersetzt wird. Die Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert der Sache.
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Unterversicherungsverzicht
Bei dem sogenannten Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im Schadenfall zahlt Ihr Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Prüfung des tatsächlichen Wertes.
Buchstabe V
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Vermögenseigenschadenversicherung
Die sogenannte Vermögenseigenschadenversicherung kommt für eigene finanzielle Schäden der Kommune beziehungsweise des kommunalen Unternehmens oder der Sparkasse durch Fehlentscheidungen Ihrer Mitarbeitenden und Organe auf.
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Vermögensschaden
Für Versicherungen liegt ein Vermögensschaden vor, wenn bei einem Dritten ein finanzieller Schaden entstanden ist. Hierbei unterscheidet Ihre Versicherung zwischen einem echten und einem unechten Vermögensschaden:
- Von einem echten Vermögensschaden wird zum Beispiel bei einem finanziellen Verlust durch eine fehlerhafte Finanzberatung gesprochen. Es muss also kein Personen- oder Sachschaden vorausgehen.
- Von einem unechten Vermögensschaden spricht man hingegen, wenn ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Also zum Beispiel dann, wenn eine dritte Person wegen eines gebrochenen Beins nicht mehr arbeiten kann und dadurch einen finanziellen Schaden erleidet.
Der Versicherungsbegriff taucht bei verschiedenen Versicherungen auf, insbesondere bei der Allgemeinen Haftpflicht. In manchen Berufen ist eine Vermögensschadenversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Städte, Gemeinden, Kreise und Zweckverbände deckt persönliche Haftungsrisiken von Entscheidungstragenden bei Fehlentscheidungen ab.
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Vermögenseigenschadenversicherung.
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Versicherungsbedingungen
In den Versicherungsbedingungen stehen die Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages. Sie regeln den Vertragsinhalt und listen zum Beispiel auf, welche Schäden bis zu welcher Summe versichert sind. In den Versicherungsbedingungen sind alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz enthalten. Ergänzt werden die Versicherungsbedingungen um den Versicherungsschein und teilweise durch zusätzlich vereinbarte Klauseln.
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Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz gilt. Er ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterscheiden.
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Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall beschreibt ein Ereignis, bei dem ein Schaden entstanden ist. Um eine mögliche Leistung eines Versicherers zu erhalten, muss der Schadenfall dem Versicherer gemeldet werden. Ob das Ereignis versichert ist oder nicht, ergibt sich aus den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.
Der Versicherungsfall wird oft auch Schadenfall genannt.
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Versicherungsleistungen
Die sogenannten Versicherungsleistungen (oder kurz: Leistungen) sind die vertraglich vereinbarten Zahlungen oder Sachleistungen, die ein Versicherer im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer beziehungsweise den Begünstigten erbringt. Je nach Versicherung kann das zum Beispiel eine Geldzahlung, eine Reparatur, medizinische Hilfe oder eine rechtliche Unterstützung sein. Welche Leistungen genau erbracht werden, hängt vom individuellen Vertrag ab. Bei GVV Kommunal zählen im Rahmen der Vermögenseigenschadenversicherung zusätzlich Serviceleistungen wie eine vorsorgende Krisenhilfe dazu.
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Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Bei GVV Kommunal ist dies in der Regel eine Kommune, ein kommunales Unternehmen oder eine Sparkasse.
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Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer ist eine eindeutige Nummer, die in der Regel einem Versicherungsvertrag zugeordnet ist. Sie wird verwendet, um den Vertrag und den Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft zu identifizieren.
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Versicherungsschein
Der sogenannte Versicherungsschein ist ein Dokument, mit dem der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Abschluss eines Versicherungsvertrags bestätigt. Er enthält die wesentlichen Vertragsinhalte, wie beispielsweise versicherte Leistungen, Versicherungssumme, Laufzeit und zu zahlende Beiträge. Alle weiteren Vertragsdetails sind in den Versicherungsbedingungen festgehalten.
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Versicherungssumme
Die sogenannte Versicherungssumme beschreibt den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadenfall für ein Risiko übernimmt. Sie ist in der Police festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und Tarif unterschiedlich hoch sein. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme immer dem Risiko angepasst sein. Aus diesem Grund ist es ratsam regelmäßig zu prüfen, ob eine Aktualisierung der Versicherungssumme sinnvoll ist.
Die Versicherungssumme wird oft auch Deckungssumme genannt.
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Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Versicherungsbeginn müssen nicht identisch sein, sondern können sich unterschieden.
Buchstabe W
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Wiederbeschaffungswert
Der sogenannte Wiederbeschaffungswert beschreibt den notwendigen Betrag, um eine gleichwertige Sache in gleicher Art und Güte zum Zeitpunkt des Schadens zu kaufen.
Buchstabe Z
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Zeitwert
Der sogenannte Zeitwert beschreibt den Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Er wird berechnet aus dem Neuwert abzüglich des Alters, des Gebrauchs und des technischen Fortschritts.
In der Haftpflichtversicherung wird nach dem Zeitwert reguliert. Im Bereich der Sachversicherung erfolgt eine Schadenregulierung nur nach dem Zeitwert, wenn dies vorher im Versicherungsvertrag eindeutig so vereinbart ist.
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Zeitwertentschädigung
Die sogenannte Zeitwertentschädigung beschreibt die Zahlung Ihrer Versicherung eines Schadens im Bereich der Haftpflichtversicherung. Bei der Entschädigung wird der Zeitwert ausgezahlt, also der aktuelle Wert der versicherten Sache abzüglich des Wertverlusts durch Faktoren wie Alter, Gebrauch und technischer Fortschritt. Die Zeitwertentschädigung ist meist niedriger als die Neuwertentschädigung.
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