Grundsätzlich muss jede Kommune auf öffentlichen Straßen und Wegen Winterdienst leisten. Diese gesetzliche Verpflichtung übertragen die meisten Gemeinden per Satzung auf die Anliegenden. Dennoch bleibt eine Verantwortung.
Räum- und Streupflicht der Gemeinde
Bei kommunalen Schulen und Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden etc. sind Sie als Gemeinde selbst in der Pflicht. Dies gilt auch, wenn Sie eigene Gebäude vermieten. Vor diesen Grundstücken und Gebäuden müssen Sie als Gemeinde im Winter ebenfalls räumen und streuen.
Bevor es zu spät ist
Wann und wie die Aufgaben zu erledigen sind, regelt die Winterdienstsatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Räum- und Streuarbeiten müssen abgeschlossen sein, wenn der allgemeine Tagesverkehr einsetzt. Die genauen Zeiträume für die Streupflicht ergeben sich aus der Satzung.
Wenn es mal länger dauert
Bei geplanten Veranstaltungen, z. B. Elternabenden und VHS-Kursen, gilt die Räum- und Streupflicht wesentlich länger. In solchen Fällen muss der Winterdienst bis zum angesetzten Ende der Veranstaltung durchgeführt werden.