Die Haftung aus der Veranstaltung und Vermittlung von Reisen ist in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal automatisch mitversichert. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für Reiseveranstaltende ist nach wie vor nicht notwendig.
Pauschalreise
Eine Pauschalreise ist die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen (Beförderung, Übernachtung, Eintrittskarten, Führungen etc.), die Veranstaltende als Paket anbieten. Wird die Reise als "Pauschalreise" oder mit Begriffen wie "Package" oder "Arrangement" beworben, gilt dies ebenfalls. Vermittelnde werden zu Reiseveranstaltenden, wenn sie selbst ein Paket aus Reiseleistungen schnüren und anbieten. Eine Tagesreise ohne Übernachtung mit einem Reisepreis unter 500 EUR fällt nicht unter das Reiserecht und gilt somit nicht als Pauschalreise.
Neue Informationspflichten
Veranstaltende und Vermittelnde von Pauschalreisen haben die gleichen Informationspflichten gegenüber ihrer Kundschaft. Den Reisenden muss vor Abschluss des Reisevertrages ein Formblatt übergeben werden, das über ihre Rechte aufklärt. Zudem ist die Kundschaft umfangreich über den Inhalt der Reiseleistungen, die Eignung der Reise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ggf. geltende Einreise- und Visabestimmungen etc. zu informieren.
Reisesicherungsschein
Nehmen Vermittelnde und Veranstaltende von Pauschalreisen vor Reisebeginn Zahlungen der Kundschaft an, hat diese Anspruch auf einen sogenannten Reisesicherungsschein. Dieser dient als Nachweis einer abgeschlossenen Insolvenzversicherung. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen nach dem neuen Reiserecht Insolvenzversicherungen abschließen und nachweisen. Als Anbietende von Reiseleistungen haben Sie die Möglichkeit, diese über Ihre Spitzenorganisation abzuschließen. Wir bieten derartige Insolvenzversicherungen nicht an.