Die Haftung aus der Veranstaltung und Vermittlung von Reisen ist in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal automatisch mitversichert. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter ist nach wie vor nicht notwendig.
Pauschalreise
Eine Pauschalreise ist die Kombination von mindestens zwei Reiseleistungen (Beförderung, Übernachtung, Eintrittskarten, Führungen etc.), die ein Veranstalter als Paket anbietet. Wird die Reise als "Pauschalreise" oder mit Betriffen wie "Package" oder "Arrangement" beworben, gilt dies ebenfalls. Ein Vermittler wird zum Reiseveranstalter, wenn er selbst ein Paket aus Reiseleistungen schnürt und anbietet. Eine Tagesreise ohne Übernachtung mit einem Reisepreis unter 500 EUR fällt nicht unter das Reiserecht und gilt somit nicht als Pauschalreise.
Neue Informationspflichten
Veranstalter und Vermittler von Pauschalreisen haben die gleichen Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. Den Reisenden muss vor Abschluss des Reisevertrages ein Formblatt übergeben werden, das über ihre Rechte als Verbraucher aufklärt. Zudem sind die Kunden umfangreich über den Inhalt der Reiseleistungen, die Eignung der Reise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ggf. geltende Einreise- und Visabestimmungen etc. zu informieren.
Reisesicherungsschein
Nehmen Vermittler und Veranstalter von Pauschalreisen vor Reisebeginn Zahlungen von Kunden an, haben diese Anspruch auf einen sog. Reisesicherungsschein. Dieser dient als Nachweis einer abgeschlossenen Insolvenzversicherung. Auf juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen nach dem neuen Reiserecht Insolvenzversicherungen abschließen und nachweisen. Als Anbieter von Reiseleistungen haben Sie die Möglichkeit, diese über Ihre Spitzenorganisation abzuschließen. Wir bieten derartige Insolvenzversicherungen nicht an.