Wie das Betanken von herkömmlichen Fahrzeugen ist auch das Laden von Elektrofahrzeugen mit gewissen Risiken verbunden. Obwohl die Gefahr in der Regel nicht von der Ladestation, sondern vom E-Fahrzeug ausgeht, sind bei der Planung von Ladestationen die einschlägigen Normen zur Gefährdungsreduzierung zwingend zu beachten.
Wenn der Akku Feuer fängt
Die gute Nachricht vorweg: Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Allerdings entstehen beim Akkubrand eines E-Fahrzeugs neben starkem und giftigem Rauch gewöhnlich viel höhere Temperaturen als bei Bränden von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Außerdem dauert der Brand eines E-Fahrzeugs wesentlich länger, da man es oft nur ausbrennen lassen kann. Stahlträger, tragende Wände und andere bauliche Elemente sind dann lange Zeit sehr hohen Temperaturen ausgesetzt. Dabei wird die Gebäudestatik im Extremfall derart gefährdet, dass ein Abriss oder die Komplettsanierung erforderlich wird.
Vorsichtsmaßnahmen treffen
Aus baurechtlicher Sicht ist das Laden von E-Fahrzeugen mit Straßenzulassung innerhalb von Gebäuden grundsätzlich erlaubt. Beachten Sie bei der Planung von Ladesäulen jedoch bitte Sicherungsmaßnahmen wie Brandschutzwände und Bodensprinkleranlagen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, ausreichenden Abstand zwischen den Ladezonen und angrenzenden Parkbereichen einzuplanen. Des Weiteren ist es ratsam, Wallboxen in der Nähe der Ein- oder Ausfahrten zu planen, damit die Feuerwehr die Fahrzeuge im Einsatz gut erreicht. Errichten Sie keine Ladestationen in Bereichen, die für die Statik des Gebäudes relevant sind. Weitere Informationen für die Planung, Installation und den sicheren Betrieb finden Sie in der VdS 3885 der VdS Schadenverhütung GmbH.
Versicherungsschutz in der Sachversicherung
GVV Kommunal deckt das Risiko von Akku-Bränden grundsätzlich in der Gebäude- bzw. Feuerversicherung mit ab. Sofern die notwendigen brandtechnischen Voraussetzungen nicht zu gewährleisten sind, raten wir jedoch dringend von der Installation neuer Ladestationen in Gebäuden ab. Bitte unterrichten Sie uns, sofern Sie die Einrichtung entsprechender Ladestationen planen.