Werden ehrenamtliche Helfende im Auftrag und nach Weisung der Kommune wie deren Beschäftigte tätig, besteht für sie Versicherungsschutz durch die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal. Dazu ist weder eine namentliche Nennung der Flüchtlingshelfenden noch eine gesonderte Beitragszahlung erforderlich.
Im Auftrag der Kommune
Eine Tätigkeit in Ihrem Auftrag liegt vor, wenn Sie die organisatorische Regie der freiwilligen Flüchtlingshilfe übernehmen. Hierzu gehört neben der Koordination auch die Überwachung der Hilfe. Voraussetzung ist zudem, dass die Kommune das wirtschaftliche Risiko trägt und nach außen als Verantwortliche auftritt. Nicht erforderlich ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung oder einer sonstigen Vergütung an die Helfenden.
Absicherung von Sachschäden
Bei ihrem Einsatz entstehen den Flüchtlingshelfenden gelegentlich Schäden an eigenen Sachen. Bei GVV Kommunal entspricht der Versicherungsschutz für Sachschäden von freiwilligen Helfenden dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsschutz für Sachschäden Ihrer hauptamtlichen Dienstkräfte.
Private Initiativen
Zahlreiche Menschen engagieren sich rein privat und aus eigener Initiative in der Flüchtlingshilfe. Dabei handeln sie nicht im Auftrag der Kommune. Eine Absicherung erhalten diese Helfer ggf. über ihre private Haftpflichtversicherung oder über die Ehrenamtsversicherung des Landes.