Auch Flüchtlinge sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch persönlich zum Ausgleich der von ihnen verursachten Schäden verpflichtet. In den wenigsten Fällen sind diese aber finanziell in der Lage, die Ersatzansprüche der Geschädigten zu erfüllen.
Schutz der Flüchtlinge
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung für Asylbewerbende und Flüchtlinge deckt diese Schäden. Als Kommune schließen Sie die Versicherung für alle in Ihrer Zuständigkeit untergebrachten Asylbewerbenden und Geflüchteten mitsamt ihrer Familien ab. Die Versicherungssumme beträgt 10 Mio. EUR je Schadenfall.
Unterstützung der Geschädigten
Viele Betroffene befürchten, die durch geflüchtete Personen verursachten Schäden nicht ersetzt zu bekommen. Mit Abschluss unseres günstigen Haftpflichtschutzes begegnen Sie dieser Sorge. In der Vergangenheit erreichten die Kommunen bereits entsprechende Ersatzforderungen. Diese Ansprüche leiten Sie zukünftig einfach an GVV Kommunal weiter. Wir sorgen für die abschließende Bearbeitung.
Alles aus einer Hand
Haften Sie als Kommune ausnahmsweise doch für das Verhalten der Geflüchteten, ist die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal an Ihrer Seite. Dies gilt z. B. für Schäden, die Geflüchtete an den von Ihnen angemieteten Wohnräumen verursachen. Zudem bieten wir den Ihnen bekannten Versicherungsschutz für Pflegekinder auch für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge an.