Das Wichtigste vorweg: Der Versicherungsschutz der bei GVV Kommunal versicherten Kraftfahrzeuge besteht für Fahrten innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Das bedeutet, dass beim Transport der Hilfsgüter im europäischen Ausland entstandene Schäden versichert sind. Dies gilt gleichermaßen für die bei uns bestehende Kfz-Haftpflicht-, Kasko- sowie Kfz-Unfallversicherung.
„Grüne Karte“ nicht vergessen
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung weisen Sie im Ausland durch die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) nach. Diese ist zwar in EU-Ländern keine Pflicht, enthält aber wichtige Daten und Adressen, die im Schadenfall nützlich sind. Im Extranet von GVV Kommunal haben Sie die Möglichkeit, die IVK als PDF-Dokument anzufordern. Drucken Sie dieses einfach auf weißem Papier aus und führen Sie es mit.
Einsatz von privaten Kfz
Werden Transporte durch freiwillige Hilfskräfte unterstützt, besteht für diese Personen Versicherungsschutz über die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal. Voraussetzung ist, dass Sie als Kommune die Organisation, Überwachung und Einteilung der Aufgaben übernehmen und gegenüber den eingesetzten Kräften weisungsbefugt sind. Haben Sie den Einsatz privater Fahrzeuge genehmigt und die Hilfskräfte einen Kilometergeldanspruch nach dem Landesreisekostengesetz, sind Schäden an diesen Fahrzeugen ebenfalls mitversichert. Der für Ihre hauptamtlichen Bediensteten vereinbarte Versicherungsumfang bei Kfz-Schäden auf Dienstfahrten gilt entsprechend.
Vorsicht bei Fahrten in das Kriegsgebiet
Hilfsleistungen sollten dort ihre Grenze haben, wo die Gefährdung Ihrer Mitarbeitenden und Hilfskräfte beginnt. Aufgrund der akuten Bedrohungslage raten wir daher von Fahrten in die Ukraine derzeit dringend ab. Bitte beachten Sie zudem, dass unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse verursachte Schäden generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.