Übernehmen Sie als Kommune den Aufbau oder dulden das Aufstellen auf Ihrem Grund, stehen Sie regelmäßig in der Verantwortung. Die Tipps von GVV Kommunal helfen Ihnen, Schäden zu vermeiden.
Aufstellen
Lassen Sie den Baum vor und nach dem Fällen von forstwirtschaftlich erfahrenen Mitarbeitenden auf Schäden und Schwachstellen kontrollieren. Wählen Sie den Aufstellungsort so, dass es bei einem Umsturz zu möglichst wenigen Schäden kommt. Achten Sie zudem auf eine feste Verankerung im Boden, damit der Maibaum z. B. schwere Sturmböen aushält.
Sicherheitszone
Richten Sie beim Aufstellen des Maibaums eine Sicherheitszone ein, um Zuschauende aus dem Sturzbereich des Baumes fernzuhalten. Wir empfehlen, für die Berechnung der Sicherheitszone die doppelte Baumlänge zugrunde zu legen. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Baum gegen Abrutschen und Umstürzen gesichert ist.
Standfestigkeit
Bleibt der Maibaum dauerhaft stehen, prüfen Sie die Standfestigkeit mindestens einmal im Jahr, z. B. durch Freilegung des im Boden verankerten Teils. Achten Sie stets auf eine Dokumentation dieser Kontrollen. Länger als 3 Jahre darf der Baum nur stehenbleiben, wenn er mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Nach einer Standzeit von 5 Jahren ist ein Maibaum in jedem Fall abzubauen.