Ob bei Dritten oder der Kommune selbst − Fehler der Verwaltungsleitung führen aufgrund der umfangreichen Entscheidungskompetenzen oft zu besonders hohen Vermögensschäden. Nur die Kombination von aufeinander abgestimmten Versicherungsprodukten hält dieser besonderen Risikolage Stand. Unser Drei-Säulen-Modell bietet Ihrer Verwaltungsspitze passgenauen Versicherungsschutz.
Umfassender Drittschadenschutz
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung bildet die erste Säule. Diese gibt Ihnen Halt, wenn dritte Personen geschädigt werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Da auch Ihre Verwaltungsspitze zu den mitversicherten Personen zählt, ist ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht stets vom Versicherungsschutz umfasst. Die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal übernimmt Schäden in unbegrenzter Höhe und bietet damit ausreichenden Schutz bei Drittschäden.
Starke Grundabdeckung bei Vermögenseigenschäden
Als zweite Säule schützt Sie die Vermögenseigenschaden-Versicherung von GVV Kommunal bei unmittelbaren Vermögensschäden, die Ihnen durch ein schuldhaftes Fehlverhalten Ihrer Vertrauenspersonen entstehen. Fahrlässige Fehlleistungen werden je nach Vereinbarung bis zu einer Höhe von 500.000 EUR abgedeckt. Diese Deckungssummen setzen sich aus einer entsprechend hohen Grunddeckung für alle Ihre Vertrauenspersonen oder aus einer Kombination einer niedrigeren Grunddeckung mit einer Zusatzteilversicherung nur für bestimmte kommunale Führungskräfte zusammen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Spitzenabdeckung
Reichen die Deckungssummen der Vermögenseigenschaden-Versicherung einmal nicht aus, bleibt Ihnen bei selbst erlittenen Vermögensschäden oft nichts anderes übrig, als sich direkt bei der verursachenden Person schadlos zu halten. Hier kommt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als dritte Säule ins Spiel. Sie unterstützt Ihre Verwaltungsleitung mit Deckungssummen von bis zu 5 Mio. EUR, wenn Sie diese wegen eines Vermögensschadens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Wie bei allen Säulen umfasst der Versicherungsschutz selbst grob fahrlässiges Verhalten und verleiht damit der gesamten Risikoabsicherung umfassende Stabilität.