Die Maßnahmen der Jugendpflege unterliegen in der Regel nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Als Kommune haben Sie mit unserer Unfallversicherung dennoch die Möglichkeit, einen umfangreichen Schutz für die Teilnehmende und Betreuende abzuschließen.
Zeitgemäß
Ob Reiten, Bogenschießen, Kanufahrten oder Klettertouren − die Angebote der Kommunen werden immer aufwendiger und spektakulärer. Auf diese Entwicklung haben wir reagiert und bieten Ihnen in unserer Unfallversicherung entsprechend hohe und damit risikogerechte Versicherungssummen. Damit passt sich die Unfallversicherung von GVV Kommunal den sich stets verändernden Bedürfnissen an.
Rundumschutz
Neben den hohen Versicherungssummen im Todes- und Invaliditätsfall sieht der Versicherungsschutz Sonderleistungen vor, die auf die Besonderheiten von Ferienangeboten zugeschnitten sind. Dies gilt für die Übernahme der Kosten für Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und kosmetische Operationen genauso wie für das Rooming-in der Eltern im Krankenhaus. Der Einschluss von Vergiftungen durch Nahrungsmittel oder versehentlich eingenommene Stoffe berücksichtigt die Gefahren, denen sich Kinder und Jugendliche durch ihren Spieltrieb aussetzen.
Fairer Preis
Die Anzahl der Teilnehmenden sowie die Veranstaltungstage und -dauer sind Basis der Beitragsberechnung für die Unfallversicherung von Teilnehmenden und Betreuenden an jugendpflegerischen Maßnahmen. Dies ist im Verhältnis zu Festbeiträgen eine transparente und risikogerechte Berechnungsart.