Der Austausch von Formularen zwischen Behörden gehört zum kommunalen Alltagsgeschäft. Diesen Umstand machen sich Betreibende verschiedener Branchenverzeichnisse zunutze. Papier und Schriftbild der Angebotsschreiben lesen sich wie eine amtliche Datenabfrage, mit der ein bestehender Registereintrag bestätigt werden soll. Zusätze wie „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ verlocken zur schnellen Erledigung. Kein Wunder also, wenn Mitarbeitende die Schreiben immer wieder ausgefüllt zurücksenden.
Lesen Sie das Kleingedruckte
Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Erst in den AGB steht, dass mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Auftrag erteilt wird. 40 EUR oder mehr fallen dann jeden Monat gleich für zwei Jahre an. Damit werden für eine Leistung, die weder sinnvoll noch gewünscht ist, weit über 1.000 EUR fällig.
„Oh, nein ... und jetzt?“
Flattert die Rechnung ins Haus, ist noch nicht alles verloren. Fechten Sie den Vertrag unverzüglich wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an. Verweigern Sie jegliche Zahlungen und informieren Sie uns frühzeitig. Die spezialisierten Mitarbeitenden der Vermögenseigenschaden-Versicherung von GVV Kommunal helfen gerne weiter.
Beugen Sie vor!
Unnötigen Ärger ersparen Sie sich durch vorbeugende Maßnahmen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für die harmlos erscheinenden Anschreiben der Auskunftsregister. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bediensteten die Angebote im Detail prüfen, bevor sie Formulare ausfüllen und absenden. Nach unserer Erfahrung wittern die Anbietenden oftmals bei städtischen Schulen, Kindergärten, Heimen und Betrieben fette Beute. Lassen Sie es nicht so weit kommen.