Formularaustausch zwischen Behörden gehört zum kommunalen Alltagsgeschäft. Diesen Umstand machen sich die Betreiber verschiedener Branchenverzeichnisse zunutze. Papier und Schriftbild der Angebotsschreiben lesen sich wie eine amtliche Datenabfrage, mit der ein bestehender Registereintrag bestätigt werden soll. Zusätze wie „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ verlocken zur schnellen Erledigung. Kein Wunder also, wenn Mitarbeiter die Schreiben immer wieder ausgefüllt zurücksenden.
Lesen Sie das Kleingedruckte
Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Erst in den AGB steht, dass der Adressat mit seiner Unterschrift einen kostenpflichtigen Auftrag erteilt. Mit 40 EUR oder mehr jeden Monat bindet er sich gleich für zwei Jahre. Damit fallen für eine Leistung, die weder sinnvoll noch gewünscht ist, weit über 1.000 EUR an.
„Oh, nein ... und jetzt?“
Flattert die Rechnung ins Haus, ist noch nicht alles verloren. Fechten Sie den Vertrag unverzüglich wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an. Verweigern Sie jegliche Zahlungen und informieren Sie uns frühzeitig. Die Spezialisten der Vermögenseigenschaden-Versicherung von GVV Kommunal helfen gerne weiter.
Beugen Sie vor!
Unnötigen Ärger ersparen Sie sich durch vorbeugende Maßnahmen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die harmlos erscheinenden Anschreiben der Auskunftsregister. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bediensteten die Angebote im Detail prüfen, bevor sie Formulare ausfüllen und absenden. Nach unserer Erfahrung wittern die Anbieter oftmals bei städtischen Schulen, Kindergärten, Heimen und Betrieben fette Beute. Lassen Sie es nicht so weit kommen.