Energetische Sanierungsmaßnahmen führen zu einer Wertsteigerung von Gebäuden. Um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist diese bei den Versicherungssummen unbedingt zu berücksichtigen. Die anzurechnende Wertsteigerung wird dabei durch die Nachversicherungssumme ermittelt und der bisherigen Versicherungssumme hinzugerechnet.
Unkomplizierte Summenermittlung
Die Ermittlung der Nachversicherungssumme hängt von der Art der energetischen Sanierungsmaßnahme (Wärmedämmung, Erneuerung etc.) und des betroffenen Bauteils ab. Je nach Maßnahme wird der Berechnung einfach ein fester Anteil entweder der Bau- oder der Materialkosten zugrunde gelegt. Nähere Informationen zur Summenermittlung senden wir Ihnen gerne zu.
Was gilt als energetische Sanierung?
Fassade, Fenster, Eingangstür, Dach, Wände sowie Bodenplatte und Kellerdecke bilden die thermische Hülle des Gebäudes. Eine energetische Sanierung umfasst im Wesentlichen die Modernisierung bzw. den Umbau dieser Bauteile. Auch ressourceneinsparende Verbesserungen der Haustechnik sowie die Erneuerung der Heizwärmeerzeugung zählen zu den Maßnahmen energetischer Sanierung.
Was ist keine energetische Sanierung?
Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten wie Reinigung, Malerarbeiten, Instandsetzungen, Ausbesserungen etc. gehören nicht zur energetischen Sanierung. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausbau bzw. der Demontage von Altteilen anfallen. Die Erhöhung des Dämmwertes von einzelnen Bauteilen wird nur bei Umsetzung einer lückenlosen Sanierungsstrategie als Teil einer energetischen Sanierung gewertet.