Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal beitragsfrei enthalten. Diese hilft weiter, wenn Gäste oder Teilnehmer Sie wegen Schäden haftbar machen. Einzige Voraussetzung: Sie als Kommune oder kommunales Unternehmen sind der Veranstalter.
Veranstalterpflichten
Die Sicherheit von Gästen und Teilnehmern ist oberstes Gebot. Um diese zu gewährleisten, haben Sie als Veranstalter verschiedene Organisations- und Verkehrssicherungspflichten. Erfüllen Sie diese nicht und kommt jemand dadurch zu Schaden, sind Sie in der Haftung. Bei Schadenersatzansprüchen sind wir an Ihrer Seite.
Und sonst?
Neben dem Veranstalterrisiko ist auch die von Ihnen durchgeführte Garderobenaufbewahrung mitversichert. Gleiches gilt auch für Ihren Schank- und Speisebetrieb. Schäden durch Tiere, die beim Festumzug mitgeführt werden, sind ebenfalls versichert, sofern Sie die Tierhalterhaftpflicht übernommen haben. Sogar Ihre Verkehrssicherungspflicht für angemietete Festzelte sichern wir ab.
Feuerwehrfeste
Feste der Freiwilligen Feuerwehr sind besonders beliebt. Auch hier kommt die beitragsfreie Veranstalterhaftpflichtversicherung ins Spiel. Ob die freiwillige Feuerwehr als kommunale Einrichtung oder als eigenständiger Verein im Bereich der Kommune organisiert ist, ist unerheblich.