Richten Sie als Kommune bzw. Ihre Kindergärten und Schulen Martinsumzüge aus, besteht Schutz durch die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal. Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, die Umzüge geordnet und sicher durchzuführen. Machen Sie hierbei Fehler, sind wir an Ihrer Seite.
Ross...
Ein traditioneller Umzug kommt ohne Martinspferd nicht aus. Für vom Pferd verursachte Schäden oder diesem zugefügte Verletzungen besteht Versicherungsschutz über die Allgemeine Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist immer vorrangig in Anspruch zu nehmen. Besteht diese nicht, kümmern wir uns um die Abwicklung des eingetretenen Schadens.
... und Reiter
Auch der reitende Sankt Martin Ihres Umzuges genießt grundsätzlich unseren Haftpflichtschutz. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob der Reiter auch Eigentümer des Pferdes ist. Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Eltern oder andere Personen, die Sie als Veranstalter des Zuges als Ordner einteilen.
Martinsfeuer
Das Martinsfeuer ist der Höhepunkt vieler Umzüge. Der Schutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal umfasst auch das Anzünden und Beaufsichtigen des Feuers. Dabei ist es unerheblich, ob Sie hiermit den Hausmeister, Eltern oder andere Personen beauftragen.