Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen zur Nachrüstung. Dazu sind diejenigen verpflichtet, in deren Eigentum das Haus bzw. die Wohnung steht. Mit Rauchmeldern auszustatten sind generell Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg dienen.
Immer volle Ladung
Die meistgekauften Rauchmelder sind mit 9 Volt-Batterien ausgestattet. GVV Kommunal empfiehlt, die Batterien zur Sicherheit nach Ablauf von 12 Monaten zu wechseln. Noch einfacher − die Installation von 10-Jahres-Rauchmeldern.
Vertrauen ist gut - Verträge sind besser
Ob die Wohnungsinhabenden oder die Mietparteien die Rauchmelder warten müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Obliegt den Inhabenden der Wohnungen die Wartungspflicht, besteht die Möglichkeit, diese auf die Mietparteien vertraglich zu übertragen. Das erleichtert im Schadenfall die Klärung der Haftung.
Rauchmelder sind keine Brandmelder
Häufig sind die Unterschiede nicht bekannt: Rauchmelder wecken auf − Brandmelder alarmieren die Feuerwehr. Als Brandschutzmaßnahme schreibt die Feuerversicherung oft die Installation von Brandmeldern vor. Rauchmelder gelten zwar nicht als Brandschutzmaßnahme, sind jedoch überlebenswichtig.