Ein Wahlamt zu übernehmen, ist eine ehrenvolle und wichtige Aufgabe. Wahlhelfende organisieren, überwachen und ermöglichen überhaupt erst demokratische Wahlen. Die Fürsorgepflicht der Kommunen gebietet es, diesen Personenkreis besonders zu schützen.
Wer die Wahl hat
Kommunen führen Wahlen in eigener Zuständigkeit durch, sofern es sich z. B. um die Wahl von Stadträten, des Bürgermeisteramtes, von Behinderten- oder sonstigen Beiräten handelt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen handelt es sich dagegen um eine Auftragsangelegenheit. Werden die Ehrenamtlichen für die Kommune tätig, besteht Versicherungsschutz in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal.
Sachschaden
Sie haben die Aufwendungsersatzansprüche für hauptamtliche Dienstkräfte in unserer Allgemeinen Haftpflichtversicherung eingeschlossen? Dann genießen Ihre Wahlvorstände und -helfenden ebenfalls Versicherungsschutz. Gerne sichern wir allgemeine Sachschäden und Schäden an Kraftfahrzeugen der Wahlvorstände und -helfenden gegen Einmalbeitrag auch separat ab.
Personenschaden
Ergänzend zum gesetzlichen Versicherungsschutz bieten wir die Unfallversicherung von GVV Kommunal für Wahlvorstände an. Schützen Sie Ihre ehrenamtlich Tätigen zusätzlich vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls mit Körperschaden. Einen Mindestschutz erhalten Sie bereits für 1,48 EUR je versicherte Person. Näheres finden unsere Mitglieder in unserem Extranet unter Formularservice − Anträge (Haftpflicht und Unfall).