Umweltvorschriften verpflichten die Betreiber, ihre Kläranlagen ständig zu modernisieren. Dies und die hohe Technisierung der Anlagen machen die Ermittlung der Versicherungswerte sehr aufwendig und komplex. Nicht selten führt eine falsche Bewertung der Anlagen zu einer Unterversicherung. Damit steigt die Gefahr, dass ein Schaden nicht vollständig durch den Versicherer ersetzt wird. Für dieses Problem sieht unser Versicherungsangebot eine unkomplizierte und dennoch leistungsstarke Lösung vor.
Versicherungsschutz für "ein Stück Kläranlage"
Eine konkrete Wertermittlung der Anlage ist für den Abschluss der Versicherung nicht erforderlich. Vielmehr berechnen wir die Höchstentschädigungssumme und die zu leistenden Versicherungsbeiträge auf Grundlage des in dem Genehmigungsbescheid der Kläranlage aufgeführten Einwohnergleichwerts. Versichert ist nicht nur das Gebäude einschließlich Gebäudezubehör und Inventar, sondern auch ein eventuell vorhandenes Blockkraftheizwerk, das zur Selbstversorgung dient. Auch ggf. vorhandene Pumpwerke außerhalb des Grundstückes der Kläranlage sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Umfassend abgesichert
Mit der Gebündelten Globalversicherung von Abwasserbehandlungsanlagen bietet GVV Kommunal Schutz gegen die Grundgefahren der Sachversicherungen. Dies sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl mit Vandalismus. Zusätzlich ist auch das Elektronik- und Maschinenrisiko mit abgedeckt. Weiterhin haben Sie als kommunaler Anlageneigentümer die Möglichkeit, auch Elementarschadenrisiken und eine Glasversicherung als zusätzliche Bausteine in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Im Schadenfall für Sie da
Der Versicherungsschutz der GGA von GVV Kommunal besteht auf „Erstes Risiko“. Danach wird ein Schaden bis zum berechneten Höchstentschädigungsbetrag ersetzt - ohne Anrechnung einer ggf. vorliegenden Unterversicherung. Neben Schäden an Ihren Sachwerten übernehmen wir Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten. Zudem sind auch andere Folgekosten wie Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontaminationskosten, Sachverständigenkosten sowie Mehrkosten durch Preissteigerungen oder behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen vom Versicherungsschutz umfasst.