Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die zur Erhebung beauftragten Personen von den kommunalen Erhebungsstellen auszuwählen und zu bestellen. Soweit Sie als Kommune eigenes Personal einsetzen, ist nichts weiter zu beachten. Ihre Mitarbeitenden genießen den gleichen vereinbarten Versicherungsschutz wie für ihre sonstige dienstliche Tätigkeit.
Ehrenamtlich eingesetzte Erhebungsbeauftragte
Die Volkszählung kann nicht allein mit eigenem Personal bewerkstelligt werden. Daher bestellen Kommunen auch interessierte Personen als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von GVV Kommunal besteht für die beauftragten Personen derselbe Versicherungsschutz wie für Ihre hauptamtlich Bediensteten. Einen gesonderten Beitrag erheben wir nicht.
Unfallversicherung
Nach sozialrechtlichen Vorschriften sind auch die ehrenamtlich bestellten Erhebungsbeauftragten gesetzlich unfallversichert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Unfallkasse. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine ergänzende Unfallversicherung für die Erhebungsbeauftragten bei GVV Kommunal abzuschließen.
Leistung unabhängig von der Unfallkasse
Für 3,57 EUR brutto pro Person bieten wir Ihnen Versicherungssummen von 10.000 EUR für den Todes- und 50.000 EUR für den Invaliditätsfall sowie bis zu 5.000 EUR für Bergungskosten an. Der Unfallversicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten der Erhebungsbeauftragten im Jahr 2022. Eine Anrechnung auf die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt nicht. Für den Versicherungsabschluss benötigen wir lediglich die Gesamtzahl der für Sie tätigen Erhebungsbeauftragten.