Gesundheits- und Pflegeberufe
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im kommunalen Bereich zählen ebenfalls zum öffentlichen Sektor.
Beispiele sind:
- Pflegefachkräfte
- Altenpfleger
- Ärztinnen und Ärzte
- medizinische Fachangestellte
- Pflegehilfskräfte
Darüber hinaus finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Feuerwehr, in Bauhöfen, in der Wasserwirtschaft, im öffentlichen Nahverkehr, in Forstbetrieben oder bei kommunalen Unternehmen.
Welche Personengruppen gibt es im öffentlichen Dienst?
Die Frage „öffentlicher Dienst – wer gehört dazu?“ lässt sich auch anhand der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse beantworten. Denn nicht alle Mitarbeitenden haben denselben Status.
Tarifbeschäftigte
Den größten Anteil stellen Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie arbeiten auf Grundlage tarifvertraglicher Regelungen, beispielsweise nach:
- TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst),
- TV-L (Tarifvertrag der Länder),
- oder speziellen Tarifverträgen einzelner Einrichtungen.
Je nach Tätigkeit müssen Bewerber neben fachlichen Qualifikationen auch persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
Beamte
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Sie übernehmen häufig hoheitliche Aufgaben und unterliegen dem Beamtenrecht.
Für eine Verbeamtung gelten besondere Voraussetzungen, darunter:
- die deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit,
- gesundheitliche und charakterliche Eignung,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
- ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Anders als Tarifbeschäftigte erhalten Beamte keine Vergütung nach Tarifvertrag, sondern Bezüge nach dem Besoldungsrecht.
Richter
Richter nehmen innerhalb des öffentlichen Dienstes eine besondere Stellung ein. Sie sind unabhängig und ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.
Zu unterscheiden sind:
- hauptamtliche Richter,
- ehrenamtliche Richter, beispielsweise Schöffen.
Nur hauptberufliche Richter zählen zum öffentlichen Dienst.
Soldaten
Berufs- und Zeitsoldaten gehören ebenfalls zum öffentlichen Dienst. Sie nehmen Aufgaben im Bereich der Landesverteidigung und internationalen Sicherheit wahr.
Wehrdienstleistende hingegen werden rechtlich anders eingeordnet und zählen nicht zu den dauerhaft Beschäftigten des öffentlichen Sektors.
Kirchenbeamte
Bestimmte Religionsgemeinschaften besitzen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und können eigene Beamte beschäftigen.
Dazu gehören insbesondere:
- die Evangelische Kirche,
- die Römisch-Katholische Kirche.
Für Kirchenbeamte gelten eigene Regelungen, die sich jedoch in vielen Bereichen am staatlichen Beamtenrecht orientieren.
In welchen Tätigkeitsbereichen arbeiten Beschäftigte?
Die Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sind äußerst vielfältig. Vom einfachen Verwaltungsdienst bis hin zu hoch spezialisierten wissenschaftlichen Aufgaben reicht das Spektrum.
Einige hoheitliche Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Beamten ausgeübt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Regierungssekretärinnen und Regierungssekretäre,
- Amtmänner,
- Regierungsräte,
- Oberamtsanwälte,
- Polizeihauptwachtmeister,
- Botschafter.
Daneben sind auch viele andere Tätigkeiten mit Beamten oder Tarifbeschäftigten besetzt. Dazu gehören beispielsweise Lehrkräfte, Gerichtsvollzieher, Pflegekräfte oder Mitarbeitende im Empfangs- und Pfortendienst.
Der öffentliche Dienst bietet damit attraktive Perspektiven für Menschen mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen – vom Ausbildungsberuf bis hin zur wissenschaftlichen Laufbahn.
Vielfältige Karrierechancen im öffentlichen Dienst
Die Frage „öffentlicher Dienst – wer gehört dazu?“ lässt sich nicht mit wenigen Berufsbezeichnungen beantworten. Vielmehr umfasst der öffentliche Sektor eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten und Beschäftigungsformen. Ob Verwaltung, Bildung, Polizei, Gesundheitswesen oder kommunale Unternehmen – die Möglichkeiten sind breit gefächert.
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