EU-Richtlinien führen strenge Quoten für Kommunen ein
Die Europäische Union will die Abfallwirtschaft bis 2035 grundlegend verändern. Im Mittelpunkt steht dabei der Übergang von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft. Diese Neuausrichtung betrifft auch die Kommunen, denn sie müssen sich an klaren Zielen mit verbindlichen Fristen orientieren.
Die rechtliche Grundlage bilden zwei zentrale EU-Richtlinien: Die Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 schreibt vor, dass künftig nicht mehr das angelieferte Gewicht zählt, sondern allein der Eingang in den finalen Recyclingprozess. Außerdem legt die Richtlinie verbindliche Recyclingquoten für Siedlungsabfälle fest:
- bis 2025 mindestens 55 Prozent
- bis 2030 mindestens 60 Prozent
- bis 2035 mindestens 65 Prozent
Die Deponierichtlinie (EU) 2018/850 enthält ergänzend Vorgaben zur Abfallbeseitigung. Für die kommunale Praxis ist die Vorgabe entscheidend, dass ab 2035 höchstens zehn Prozent der Siedlungsabfälle deponiert werden dürfen.
Kreislaufwirtschaft im Fokus der EU-Abfallpolitik
Die Vorgaben der Europäischen Union stützen sich vor allem auf die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851, die die Kreislaufwirtschaft ins Zentrum stellt. Sie schreibt vor, dass Abfallvermeidung und Wiederverwendung Vorrang vor dem Recycling haben. Ziel ist es, Produkte möglichst lange im Umlauf zu halten und Rohstoffe mehrfach zu nutzen. Politisch orientiert sich die EU am Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren; rechtlich bindend sind jedoch nur die Pflicht zur Erfassung und zu Reduktionsmaßnahmen.
Darüber hinaus verlangt die Richtlinie (EU) 2018/851 Maßnahmen, um den Eintrag von Kunststoffen in die Meere zu stoppen und den Einsatz gefährlicher Stoffe in Produkten zu verringern. Eine zentrale Rolle spielt dabei die erweiterte Herstellerverantwortung: Produzenten müssen ihre Waren so gestalten, dass Reparatur, Wiederverwendung und Recycling leichter möglich werden. Für Kommunen kann dies eine Entlastung darstellen, weil weniger schwer verwertbare Abfälle anfallen und Hersteller stärker an den Kosten beteiligt werden.
Kommunen müssen Sammelquoten steigern und Restmüll senken
Ein weiteres zentrales Instrument der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 ist die Pflicht zur getrennten Sammlung.