Hinzu kommt, dass der Anteil an emissionsfreien Bussen und Lkw in den kommenden Jahren deutlich wachsen muss.
In Deutschland setzt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) die EU-Vorgaben in deutsches Recht um. Kommunale Auftraggeber müssen von 2026 bis 2030 mindestens 38,5 Prozent ihrer neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit sauberem Antrieb beschaffen. Bei Linienbussen liegt die Quote sogar bei 65 Prozent – und die Hälfte davon muss ganz ohne Abgase fahren. Für Behörden des Bundes gelten zum Teil andere Quoten. So sollen beim Bund im gleichen Zeitraum 42,5 Prozent der neuen leichten Nutzfahrzeuge sauber fahren.
Zusätzlich gibt es weitere Regeln aus Europa, die Städte und Gemeinden betreffen. Das Programm „Fit for 55“ verpflichtet alle EU-Staaten, ihre Emissionen bis 2030 deutlich zu senken. Auch die „AFIR-Verordnung“ betrifft Kommunen: Sie schreibt vor, dass mehr öffentliche Ladepunkte gebaut werden. Dafür sind nicht nur Bund und Länder zuständig, sondern auch die Städte selbst. Kommunen müssen also aktiv beim Ausbau der Infrastruktur mitwirken.
Für Städte und Gemeinden sind die gesetzlichen Vorgaben mehr als nur bloße Regulierung: Sie sind die Grundlage, um Projekte zu planen, Anträge zu stellen und politische Entscheidungen zu treffen. Die Vorgaben sorgen also für mehr Sicherheit und Klarheit bei Entscheidungen. Sie helfen, Projekte gegenüber Rathaus, Stadtrat oder Öffentlichkeit zu erklären. Wer zum Beispiel einen neuen Betriebshof plant oder den Fuhrpark neu aufstellt, muss die gesetzlichen Quoten beachten. Gleichzeitig können sich kommunale Entscheidungsträger auf diese Regeln stützen, um Unterstützung und Förderungen zu bekommen.
Neue Antriebe brauchen neue Flottenstrategien
Kommunale Fuhrparks bestehen aus vielen verschiedenen Fahrzeugen mit ganz unterschiedlichen Anforderungen. Pkw und Transporter für Verwaltung oder Bauhöfe lassen sich meist gut durch Elektrofahrzeuge ersetzen. Ihre Reichweite von 200 bis 400 Kilometern reicht im Alltag oft aus. Schwieriger ist die Umstellung bei großen Fahrzeugen wie Müllwagen, Kehrmaschinen oder Feuerwehrfahrzeugen: Sie brauchen mehr Energie, sind länger im Einsatz oder haben energieintensive Technik an Bord. Die Auswahl an elektrifizierten Modellen für diese Fahrzeuge ist bisher klein.
Kommunen müssen deshalb genau prüfen, welcher Antrieb für welche Anforderung passt. Dabei sind verschiedene Fragen zu klären:
- Wie weit fährt das Fahrzeug pro Tag?
- Wie lange ist es im Einsatz, wie lang ist die Standzeit?
- Wie viel Energie verbraucht die Technik an Bord?
- Gibt es bereits passende Modelle auf dem Markt?
Die größte Rolle spielen Elektroautos bei der Verkehrswende: Sie stoßen keine lokalen Emissionen aus und nutzen Energie besonders effizient. Im Nahverkehr sind Elektrobusse inzwischen weit verbreitet. Ihre Reichweite von 250 bis 350 Kilometern reicht im Alltag meist aus. Für längere Strecken oder schwere Einsätze können Wasserstofffahrzeuge in Frage kommen. Das gilt zum Beispiel für Müllfahrzeuge, die im Schichtbetrieb eingesetzt werden. Plug-in-Hybride werden heute kaum noch eingesetzt.
Elektrische Nutzfahrzeuge sind teuer: Ein elektrifiziertes Müllfahrzeug kostet schnell über 500.000 Euro. Auch Elektrobusse sind 20 bis 30 Prozent teurer als Dieselbusse. Außerdem kommt es häufig zu Lieferproblemen. Kommunen müssen deshalb früh planen und Ausschreibungen rechtzeitig starten. Auf Dauer lohnt sich der Umstieg trotzdem: Strom ist günstiger als Diesel und der Wartungsaufwand fällt geringer aus. Im laufenden Betrieb müssen Ladezeiten und Pausen in den Arbeitsablauf passen. Außerdem braucht es geschultes Personal, passende Technik und eine durchdachte Steuerung der Fahrzeuge.
Keine Verkehrswende ohne Ladeinfrastruktur
Für die Verkehrswende braucht es viele Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge. Vor allem in Städten haben viele Menschen keinen eigenen Stellplatz mit Stromanschluss. Deshalb sind die Kommunen gefragt: Sie müssen öffentliche Ladepunkte aufbauen. Diese neue Technik gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge.