- Einführung eines geeigneten Dokumentenmanagementsystems
- digitale Abbildung von Verfahrensverzeichnissen
- Sicherstellung der revisionssicheren Archivierung
Mit dem OZG 2.0, das 2024 in Kraft trat, entfiel die feste Frist für die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Der Umsetzungsdruck bleibt aber wegen politischer Erwartungen, technischer Standards und Vorgaben bei Fördermitteln. Kommunen sollen ihre Leistungen schrittweise digitalisieren, etwa bei häufig genutzten Verfahren wie Wohnsitzmeldungen oder Gewerbeanzeigen.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde im November 2025 vom Bundestag beschlossen. Nach Inkrafttreten gelten neue Vorgaben für kommunale IT-Dienstleister, Stadtwerke oder Kliniken, wenn sie als „wichtige Einrichtung“ eingestuft werden. Bei einer solchen Einstufung sind Meldepflichten, Risikoanalysen und technische Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend. Empfohlen werden außerdem ein ISMS nach BSI-Standard. Auch regelmäßige Schulungen und Notfallpläne gelten laut BSI als zentrale Elemente für die Umsetzung der neuen Sicherheitsvorgaben.
Beschaffung 2026: neue Schwellenwerte, mehr Verantwortung
Zum 1. Januar 2026 gelten neue EU-Schwellenwerte für kommunale Vergaben. Laut Verordnungen (EU) 2023/2495 und (EU) 2025/2151 sinken die Schwellen aufgrund von Wechselkursanpassungen:
- Bauleistungen und Konzessionen: 5.404.000 Euro netto (zuvor 5.538.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen: 216.000 Euro netto (zuvor 221.000 Euro)
Unterhalb dieser Schwellen gehen einige Länder eigene Wege: In Nordrhein-Westfalen entfallen gemäß § 75a GO NRW ab dem 1. Januar 2026 sämtliche landesrechtliche Vergabevorgaben. Kommunen erhalten dadurch mehr Handlungsspielraum. Sie können beispielsweise einfacher verhandeln oder formlos Angebote einholen, sofern Wirtschaftlichkeit und Transparenz gewährleistet bleiben. Andere Bundesländer beobachten das Modell, haben bislang aber keine vergleichbaren Schritte angekündigt.
Trotz dieser formalen Erleichterungen bleiben andere vergaberechtliche Anforderungen bestehen. Viele Förderprogramme von Bund und Ländern setzen weiterhin die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien voraus. Dazu zählen Lebenszykluskosten, Energieeffizienz und Tariftreue. Rechtsgrundlagen sind unter anderem die Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) sowie Förderkonditionen der Kommunalrichtlinie.
Nicht nur beim Vergaberecht müssen Kommunen in den nächsten Jahren viele neue Regeln beachten. Deshalb ist es wichtig, rechtliche, technische und finanzielle Veränderungen frühzeitig in die Planung einzubeziehen.