Was verlangt die Wärmeplanung bis 2030 von Kommunen?
Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) bis spätestens 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben dafür nur noch bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Die kommunale Wärmeplanung ist seit 2024 bundesweit verpflichtend und ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Damit die Umsetzung gelingt, braucht es belastbare Strategien auf lokaler Ebene.
Für die Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. In der Praxis geben sie die Aufgabe meist an die Kommunen weiter. Diese kennen die lokalen Gegebenheiten, Versorgungsnetze und Infrastrukturen am besten. Schon vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes hatten Länder wie Baden-Württemberg oder Hessen eigene Vorgaben. Diese bestehenden Wärmepläne gelten weiterhin.
Die kommunalen Wärmepläne sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen zur Energie-Infrastruktur. Sie legen fest, welche Gebiete künftig über Wärmenetze versorgt werden sollen. So entsteht eine koordinierte und zukunftsfähige Planung vor Ort.
Wie läuft kommunale Wärmeplanung ab?
Die kommunale Wärmeplanung folgt einem klar gegliederten Aufbau: Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme, untersucht dann die örtlichen Energiepotenziale und entwickelt daraus ein konkretes Versorgungsszenario für die Zukunft.
In der Bestandsanalyse erfassen Kommunen den aktuellen Wärmebedarf im gesamten Gemeindegebiet. Dabei unterscheiden sie nach Gebäudetypen, Baujahren, Sanierungsstand und bestehenden Heizsystemen. Häufig unterstützen Fachbüros bei der Datenerhebung. Datengrundlagen in der Bestandsanalyse können beispielsweise sein:
- Katasterdaten
- Energieausweise
- Verbrauchswerte von Netzbetreibern
- Angaben zu vorhandenen Heizsystemen und Infrastrukturen
Anschließend folgt die Potenzialanalyse. Dabei wird geprüft, welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort verfügbar sind – zum Beispiel oberflächennahe Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme oder Biomasse. In München etwa spielt tiefe Geothermie eine zentrale Rolle: Die Stadtwerke betreiben dort mehrere Anlagen, die heißes Thermalwasser aus über 2.000 Metern Tiefe in das Fernwärmenetz einspeisen.
Aus der Analyse entsteht schließlich ein konkretes Zielbild, das das Gemeindegebiet in unterschiedliche Versorgungsräume unterteilt – je nachdem, ob dort Wärmenetze, dezentrale Wärmepumpen oder Mischformen sinnvoll sind. Auf dieser Grundlage entwickeln die Kommunen einen Maßnahmenplan mit Zeitplan und Prioritäten. Der fertige Wärmeplan wird politisch beschlossen, veröffentlicht und dient als Leitlinie für weitere Planungen, Investitionen und Förderstrategien.